Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2014 . Seite: 623
Fallen i.R.e. Nachtragsliquidation Aufwendungen an, die nachträgliche AK der Beteiligung i.S.d. § 17 Abs. 2 S. 1 EStG sind, handelt es sich um ein nachträgliches Ereignis, das die Höhe des Auflösungsgewinns oder -verlusts beeinflusst und auf den Zeitpunkt der Auflösung zurückzubeziehen ist. BFH-Urt. v. 1.7.2014 - IX R 47/13, BFH/NV 2014, 1651 I. Vorbemerkungen Bei einer im PV gehaltenen Beteiligun ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2014 . Seite: 633
Der geldwerte Vorteil aus dem verbilligten Erwerb einer Beteiligung, der im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung als Geschäftsführer gewährt wird, ist als Arbeitslohn zu berücksichtigen. BFH-Beschl. v. 26.6.2014 - VI R 94/13, BFH/NV 2014, 1649 I. Vorbemerkungen 1. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Nach ständiger BFH-Rspr. zählen zu den Einkünften i.S.d. § 19 EStG n ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 641
1. Zu außerordentlichen Einkünften führen nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen führt. 2. Von einer einheitlichen, ggf. in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen ausgezahlten Entschädigung ist auszugehen, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein zwei Teilleistungen be ...