Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2005 . Seite: 513
Die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste setzt voraus, dass das zu beurteilende Vertragsverhältnis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Verpflichtungsüberschuss erwarten lässt. BFH-Urt. v. 15.9.2004 - I R 5/04, BFH/NV 2005, 421 I. Sachverhalt Die Klin. eine Bankgesellschaft französischen Rechts mit Sitz in Frankreich, unterhielt im Inland eine rechtlich unselbstständige Zweigniederlassung (Z) ...