Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2016 . Seite: 627
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1. Bei einem gemischt verwendeten Gebäude müssen die Mitgliedstaaten nicht vorschreiben, dass die auf der Eingangsstufe für die Errichtung, Anschaffung, Nutzung, Erhaltung oder Unterhaltung dieses Gebäudes verwendeten Gegenstände und Dienstleistungen zunächst diesen verschiedenen Umsätzen zugeordnet werden. 2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine solche Zuordnung schwer durchführ ...
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