Redaktion AktStR
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Jahrgang: 2014 . Seite: 193
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Sind Umzugskosten trotz Fahrzeitverkürzung von mehr als einer Stunde bei verbleibender Entfernung von 255 km zwischen Wohnung und Einsatzort beruflich veranlasst? Gericht: BFH Aktenzeichen: VI R 73/13 Vorinstanz: Nds. FG, Urt. v. 28.8.2013 - 4 K 44/13, EFG 2013, 1994 Einspruchsmuster Einkommensteuerbescheid ... vom ... für Herrn/Frau ... St.-Nr.: ... / hier: Umzugskosten bei Fahrzeitverkürzung von meh ...
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AktStR: Redaktion AktStR, 2014 S. 195: Qualifizierung von Veräußerungskosten (Maklerkosten) als Geldbeschaffungskosten für Mietobjekte Qualifizierung von Veräußerungskosten (Maklerkosten) als Geldbeschaffungskosten für Mietobjekte Redaktion AktStR Jahrgang: 2014 . Seite: 195 Zur PDF-Fassung dieses Beitrages. Anteilige Maklerkosten aus einer Objektveräußerung als sofort abzugsfähige Geldbeschaffungskosten im Rahmen der Finanzierung (Darlehenstilgung) von zwei verbliebenen Objekten, da die Verwendung des Veräußerungserlöses von vornherein der Absicht entsprach, die Darlehenstilgung vorzunehmen, und dies auch im Kaufvertrag in endgültiger Weise festgelegt wurde? Gericht: BFH Aktenzeichen: IX R 22/13 Vorinstanz: FG Münster, Urt. v. 22.5.2013 - 10 K 3103/10 E, EFG 2013, 1331 Einspruchsmuster Einkommensteuerbescheid ... vom ... für Herrn/Frau ... St.-Nr.: ... / hier: Qualifizierung von Veräußerungskosten (Maklerkosten) als Geldbeschaffungskosten für Mietobjekte - § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den oben genannten Bescheid lege ich hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein und beantrage im Namen und in Vollmacht des Einspruchsführers, den angefochtenen Einkommensteuerbescheid dahingehend zu ändern, dass weitere Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.H.v. ... EUR berücksichtigt werden und die Einkommensteuer entsprechend herabgesetzt wird. Begründung: Der angefochtene Einkommensteuerbescheid ist rechtswidrig und verletzt den Einspruchsführer in seinen Rechten. Nach Auffassung des Einspruchsführers sind die streitbefangenen Maklerkosten deshalb als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, weil er bereits bei der Veräußerung des Objekts "." die Absicht und zudem vertraglich festgelegt hatte, dass er den anteiligen Veräußerungserlös zur Finanzierung und damit zur Einkünfteerzielung mit dem (den) verbliebenen Objekt(en) verwendet, indem er mit diesem die zur Anschaffung dieser beiden Objekte aufgenommenen Darlehen tilgt. Die anteiligen Maklerkosten sind aus diesem Grund als Geldbeschaffungskosten i.R.d. Finanzierung dieser beiden Objekte anzusehen. Mit der gleichen Begründung hatte der IX. Senat des BFH im Urt. v. 20.6.2012 (IX R 67/10, BStBl II 2013, 275) bereits entschieden, dass Vorfälligkeitsentschädigungen ausnahmsweise und unter bestimmten Umständen zu den Finanzierungskosten eines neuen Mietobjekts gehören können. Zur weiteren Begründung verweise ich auf ein Urt. des FG Münster v. 22.5.2013 (10 K 3103/10 E, EFG 2013, 1331, Revision eingelegt (Az des BFH: IX R 22/13). Im Hinblick auf das vorgenannte Revisionsverfahren gehe ich davon aus, dass das Einspruchsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch den BFH zwangsweise ruht (§ 363 Abs. 2 S. 2 AO). Mit freundlichen Grüßen Steuerberater/-in
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