H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2015 . Seite: 685
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Bei der GrESt wird eine Zusammenrechnung der Verträge von Grund und Boden und einem Rechtsgeschäft zur Errichtung oder Erweiterung eines Bauwerks nach der hartnäckigen Rspr. des II. Senats des BFH vorgenommen. Die Rspr. spricht von einem "einheitlichen Vertragswerk". Häufig werd ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2015 . Seite: 688
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Der Einspruch richtet sich gegen die Korrektur des GrESt-Bescheids vom (individuell einsetzen). Die Voraussetzungen für eine nachträgliche Korrektur der Bemessungsgrundlage für die Gebäudekosten liegen nicht vor. Der zu bescheidende Sachverhalt bedingt eine Zusammenrechnung der Verträge von Grun ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2015 . Seite: 507
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Die vom BVerfG in seiner Entscheidung vom 6.3.2002 angeordnete gesetzliche Neureglung der Besteuerung der Alterseinkünfte hatte zu den bekannten Regelungen des AltEinkG vom 5.7.2004 geführt. Der für diese Rechtsfragen zuständige X. Senat des BFH hat jetzt in allen Fällen, in denen eine P ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2015 . Seite: 510
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Der Einspruch richtet sich gegen die Besteuerung der Rente mit dem höheren Besteuerungsanteil aufgrund des Alterseinkünftegesetzes. Ein neues Revisionsverfahren beim X. Senat des BFH gibt Anlass zu einer neuen, sorgfältigen Überprüfung der Rechtslage aufgrund von ergänzenden Begründungen und Berechnungen ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2015 . Seite: 512
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Mit der Entscheidung des BFH v. 10.2.2015 ist klargestellt, dass für die Frage, ob eine Korrektur i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO erfolgen kann, das FA die Feststellungslast trägt. Anhaltspunkte für ein grobes Verschulden hat die FinVerw darzulegen. Grds. ist davon auszugehen, dass F ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2015 . Seite: 513
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I. Berichtigungsantrag Antrag auf Berichtigung des Einkommensteuerbescheides (Kj) vom . Es wurde festgestellt, dass der o.a. Bescheid mit einem Fehler behaftet ist, der sich zugunsten der Mandanten auswirkt (individuellen Sachverhalt beschreiben). Wir bitten um einen geänderten Bescheid gem. § 173 ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2015 . Seite: 515
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Durch den Vorläufigkeitsvermerk wird der Stpfl. von einem Rechtsbehelf ausgeschlossen. Deshalb ist es besonders wichtig zu prüfen, ob der Wortlaut des Vorläufigkeitsvermerks die gewünschte, zukünftige mögliche Korrektur beinhaltet. Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2015 . Seite: 517
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Der Einspruch richtet sich gegen den unvollständigen Vorläufigkeitsvermerk für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 a EStG). Dieser hat laut BMF-Schreiben vom 13.5.2015 - IV A 3 - S-33807/10010, BStBl I 2015, 440 folgenden Wortlaut: Vorläufig hinsichtlich der beschränkt ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2015 . Seite: 349
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Bekanntlich kann die Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (erste Tätigkeitsstätte ab 1.1.2014) nur einmal berücksichtigt werden. Es stellt sich aber die Frage, was passiert, wenn ein ArbN über mehrere Wohnungen verfügt und von diesen abwechselnd zur ersten Tätigkeitsstätte fährt? Grds. sind diese Fahrten als WK zu erfassen. In diesem Zusammenhang muss de ...
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