Dr. Norbert Bolz, Richter am FG a.D., Hannover
|
Jahrgang: 2018 . Seite: 467
|
1. Der von Todes wegen erfolgte Erwerb eines durch eine Auflassungsvormerkung gesicherten Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem Familienheim durch den überlebenden Ehegatten ist nicht von der Erbschaftsteuer befreit. 2. Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 b S. 1 ErbStG setzt voraus, dass der verstorbene Ehegatte zivilrechtlicher Eigentümer oder Miteigentümer des Familienheims war und ...
|
|
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2018 . Seite: 279
|
Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt hat. In einem solchen Fall beruht die ...
|
|
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2018 . Seite: 293
|
Wohnungen, die eine Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte zur Nutzung überlässt, gehören nur zum begünstigten Vermögen i.S.d. § 13 b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 S. 2d ErbStG 2009, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung i.R.e. wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Zusatzleistungen erbringt, die das bei lang ...
|
|
Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
|
Jahrgang: 2017 . Seite: 667
|
Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes Koordinierter Ländererlass v. 22.6.2017 - 3 - S 371.5/22, BStBl I 2017, 902 I. Vorbemerkung Das BVerfG hatte mit Beschl. v. 17.12.2014 die ...
|
|
Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
|
Jahrgang: 2017 . Seite: 483
|
Ein vom Erblasser nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gehört zum Nachlass und unterliegt beim Erben der Besteuerung aufgrund Erbanfalls. Auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Erben kommt es nicht an. BFH-Urt. v. 7.12.2016 - II R 21/14, BFH/NV 2017, 696 I. Vorbem ...
|
|
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2017 . Seite: 109
|
1. Ein Einzelkonto/-depot ist auch bei Eheleuten - im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskonto - grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen. 2. Überträgt ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos/-depots unentgeltlich auf das Einzelkonto/-depot des anderen Ehegatten, trägt der zur Schenkungsteuer herangezogene Ehegatte die Feststellungslast für Tatsachen, die der Annahme ...
|
|
Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
|
Jahrgang: 2017 . Seite: 125
|
Eine Abfindungszahlung, die der Erbe an den weichenden Erbprätendenten zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen Klärung der Erbenstellung entrichtet, ist als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. BFH-Urt. v. 15.6.2016 - II R 24/15, BFH/NV 2016, 1638 I. Vorbemerkungen 1. ...
|
|
Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
|
Jahrgang: 2016 . Seite: 605
|
Die Erbschaftsteuer für den Vorerbfall ist nach dem Tod des Vorerben regelmäßig gegen den Nacherben und nur ausnahmsweise gegen den Erben des Vorerben festzusetzen. BFH-Urt. v. 13.4.2016 - II R 55/14, BFH/NV 2016, 1383 I. Vorbemerkung ...
|
|
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2016 . Seite: 69
|
Eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 c ErbStG für ein Familienheim scheidet aus, wenn der Erwerber von vornherein gehindert ist, die Wohnung in dem von Todes wegen erworbenen Einfamilienhaus für eigene Zwecke zu nutzen und deshalb auch tatsächlich nicht einzieht. BFH-Urt. v. 23.6.2015 - II R 13/13, BFH/NV 2015, 1644 Ein Familienheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4 c S. 1 ErbStG setzt ...
|
|