Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2003 . Seite: 759
Ist der Verwaltungsakt, mit dem der Beginn einer Ap festgesetzt wurde, rechtswidrig und hat der Stpfl. ihn oder die Prüfungsanordnung angefochten, so beinhaltet ein Antrag auf AdV der Prüfungsanordnung nicht auch einen Antrag auf Verschiebung des Beginns der Prüfung i.S.d. § 197 Abs. 2 AO. Der Lauf der Festsetzungsfrist w ...