Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2016 . Seite: 475
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Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren setzt voraus, dass der Unternehmer gutgläubig war und alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist. Im Billigkeitsverfahren muss die Finanzbehörde nicht das Vorliegen objekt ...
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