H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2004 . Seite: 779
Kürzung des Vorwegabzugs bei Vorsorgeaufwendungen Der verfassungsrechtliche Streit über die Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen ist noch lange nicht entschieden . Anlass zu dieser Rechtsbehelfsempfehlung gibt der Erlass des BMF vom 13.8.2004 . Mit diesem Erlass wird nunmehr die Rspr. des BFH vom 26.2.2004  und vom 3.12.2003  umgesetzt. In diesen Verfahren ging es um die Kürzung des Vorwegabzugs, der nicht vorzunehmen ist, wenn der andere Ehegatte Arbeitslohn bezieht, für den ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2004 . Seite: 783
Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Verlusts nach § 17 EStG Grundsätzlich ist ein Verlust aus der Auflösung mit anschließender Liquidation einer KapG bei den wesentlich beteiligten Gesellschaftern im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation zu berücksichtigen . Im Falle der Insolvenz kann der Verlust ausnahmsweise auch vor Abschluss der Liquidation berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die KapG zu diesem Zeitpunkt bereits vermögenslos war oder nur noch über geringes A ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 393
A. Vorbemerkungen BVerfGBVerfG Das BVerfG hat durch Urteil vom 6.3.2002   das heutige System der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen einerseits und Altersbezügen andererseits als verfassungswidrig beurteilt. Hauptkritikpunkt war die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Rentnern und Pensionären sowohl während der Erzielung von Erwerbseinkommen als auch beim Bezug von Alterseinkünften. Vereinfacht stel ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 419
A. Vorbemerkungen I. Gesetzeslage Neuregelung durch das JStG 1996Neuregelung durch das JStG 1996 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind seit dem 1.1.1996 nur noch eingeschränkt abzugsfähig. Der mit dem JStG 1996   neu eingefügte § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 b EStG begrenzt den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowohl als BA als auch als WK (§ 9 Abs. 5 EStG) auf 1.250 EUR jährlich. Die Beschränkung g ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2004 . Seite: 441
A. Vorbemerkung Nach dem System des EStG ist die Veräußerung von PV einkommensteuerrechtlich grds. nicht relevant (Dualismus der Einkünfteermittlung). Von diesem Grundsatz macht der Gesetzgeber drei bedeutsame Ausnahmen: - in § 23 EStG für Spekulationsgeschäfte mit WG des PV - in § 21 UmwStG für einbringungsgeborene Anteile - in § 17 EStG für bestimmte zum PV gehörige Anteile an KapG Veräußerungsgewi ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 465
A. Vorbemerkungen I. Anlass für die Ausweitung der Einschränkung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung auf Inlandsfälle Von § 8 a KStG a.F. waren - bis zum 31.12.2003 - bereits Gesellschafter-Fremdfinanzierungs-Fälle betroffen, in denen das FK (in Form von Gesellschafterdarlehen) in Relation zum zur Verfügung gestellten EK relativ hoch war. War diese Relation - sog. safe-haven - überschritten, wurden die ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 495
A. Vorbemerkung Der EuGH hatte mit Urteil vom 8.5.2003  entschieden, dass die private Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Betriebsgebäudes als unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 9 a Nr. 1 UStG) der USt zu unterwerfen ist. In der Nachfolgeentscheidung hat sich der BFH dieser Rechtsauffassung angeschlossen . keine Vo ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2004 . Seite: 521
Hilfe zum Lebensunterhalt als anrechenbarer Bezug i.S.d. § 32 Abs. 4 EStG BFH-Urt. v. 26.11.2003 - VIII R 32/02, BFH/NV 2004, 699 I. Zur Erinnerung Im AktStR berichteten wir zuletzt mehrfach über neue BFH-Entscheidungen zum Kindergeld . Mit seinen Grundsatzurteilen vom 19.8.2002  hatte der BFH die Frage, ob volljährige behinderte Kinder im Rahmen der Prüfung, ob sie behinderungsbedingt zum Se ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 526
1. Veräußert der Allein-Ges.-GF ein von ihm erworbenes unaufgeteiltes MFH an "seine" GmbH, die er zur Aufteilung bevollmächtigt und die die entstandenen vier ETW noch im selben Jahr an verschiedene Erwerber veräußert, so können die Aktivitäten der GmbH nur dem Anteilseign ...