H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2012 . Seite: 474
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Der Einspruch richtet sich gegen die Höhe und Ermittlung der Erbschaftsteuer aufgrund der beschränkten Steuerpflicht. Es wurde das inländische Vermögen lediglich mit einem Freibetrag i.H.v. 2.000 EUR berücksichtigt (§ 16 Abs. 2 ErbStG). Dies führt zu dramatischen Steuerbelastungen, da die Freibeträge keinen B ...
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