H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2012 . Seite: 472
Gem. § 2 Nr. 3 ErbStG unterliegt der Vermögensanfall von Inlandsvermö-gen i.S.d. § 121 BewG der beschränkten Steuerpflicht. Darunter fallen insb. Steuerausländer, die hier entsprechendes Vermögen erben oder geschenkt bekommen. Die Folge der beschränkten Steuerpflicht ist die Reduzierung des Fr ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2012 . Seite: 474
Der Einspruch richtet sich gegen die Höhe und Ermittlung der Erbschaftsteuer aufgrund der beschränkten Steuerpflicht. Es wurde das inländische Vermögen lediglich mit einem Freibetrag i.H.v. 2.000 EUR berücksichtigt (§ 16 Abs. 2 ErbStG). Dies führt zu dramatischen Steuerbelastungen, da die Freibeträge keinen B ...