Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2021 . Seite: 599
1. Art. 56 Abs. 2 Unterabs. 1 MwStSystRL ist dahin auszulegen, dass die Überlassung eines dem Unternehmen des Steuerpflichtigen zugeordneten Fahrzeugs an dessen Arbeitnehmer nicht in den Anwendungsbereich der MwStSystRL fällt, wenn dieser Umsatz keine Dienstleistung gegen Entgelt darstellt. 2. Art. 56 Abs. 2 Unterabs. 1 MwStSystRL findet dagegen auf einen solchen Umsatz Anwendung, we ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2021 . Seite: 613
Der Anwendung von § 13 b Abs. 5 S. 1 UStG steht nicht entgegen, dass neben dem Unternehmer oder der juristischen Person eine weitere Person Empfänger der Leistung ist, wenn der Unternehmer (oder die ihm gleichgestellte juristische Person) Schuldner des vollen Entgeltbetrages ist und der weitere Leistungsempfänger nicht zum Kreis der in § 13 b Abs. 5 S. 1 UStG genannten Steuerschuldner gehört. BFH-Urt. v. 10.1 ...