Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2010 . Seite: 429
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Zur finanziellen Eingliederung bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft, wenn mehreren Gesellschaftern nur gemeinsam die Anteilsmehrheit an Besitz- und Betriebsgesellschaft zusteht. BFH-Urt. v. 22.4.2010 - V R 9/09, DStR 2010, 1277 I. Vorbemerkung Die Tätigkeit einer juristischen Person ist nicht selbstständig, wenn sie nach dem Gesamtbild der Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen e ...
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