Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Jahrgang: 2025 . Seite: 531
1. Rechtliche Analysen als solche unterfallen nicht dem Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wohl aber die darin enthaltenen personenbezogenen Daten. 2. Ein Auskunftsbegehren gilt nicht bereits als exzessiv, wenn die betroffene Per ...