Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 324
1. Eine Grundstücksschenkung ist i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG noch nicht ausgeführt, wenn der Beschenkte von der Eintra-gungsbewilligung erst zu einem späteren Zeitpunkt (hier: Tod der Schenkerin) Gebrauch machen darf. Dies gilt auch dann, wenn für den Beschenkten bereits eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wo ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 343
Für einbringungsgeborene Anteile, die nicht zu einem BV gehören, ist der Freibetrag nach § 13 Abs. 2 a ErbStG in der für die Jahre 1994 und 1995 geltenden Fassung nicht zu gewähren. BFH-Urt. v. 13.1.2005 - II R 37/03, ZSteu 2005, R 272, Haufe-Index 1331717 I. Sachverhalt Der Kl. ist Alleinerbe nach der im Jahr 1994 verstorbenen Erblasserin. Zum Nachlass gehörten sämtliche Ante ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 345
Die in § 13 a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HS 3 (2. Alternative) ErbStG vorgesehene Verteilung des Freibetrags "zu gleichen Teilen" ist nicht auf eine Verteilung "nach Köpfen" beschränkt, sondern umschreibt ein Auftei-lungsprinzip, das auf die Aufteilung des gesamten nach § 13 a Abs. 1 S. 1 ErbStG außer Ansatz zu bleibenden Freibetrags gerichtet ist. Ein bei der (ersten) Verteilung des Freibetrags "nach Köpfen" nicht verbrauchter ...