Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2008 . Seite: 486
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1. Auch gegen zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete und zur Auskunftsverweigerung berechtigte Personen wie StB und WP kann eine Ap angeordnet werden. 2. Die Finanzbehörde muss i.R. pflichtgemäßer Ermessensausübung über die Anfertigung von KM entscheiden und den Stpfl. (Berufsträger) rechtzeitig von einer entsprechenden Absicht informieren. BFH ...
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Redaktion AktStR
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Jahrgang: 2007 . Seite: 0
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In AktStR 3/2007 hatten wir die durch die Referentenentwürfe des JStG 2008 beabsichtigte Neuregelung des § 42 AO vorgestellt, die in mehreren Punkten radikale Verschäfung vorsah. Die Empörung im steuerjuristischen Schrifttum und die Kritik der Verbände haben das Bundeskabinett am 8.8.2007 dazu bewogen, § 42 AO zu entschärfen. Die Vorschrift hat nunmehr folgende Fassung: § 42 Steuergestaltungen "(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgegangen werden. Ein Missbrauch ...
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Redaktion AktStR
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Jahrgang: 2007 . Seite: 0
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§ 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a AO erlaubt die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden zu Gunsten des Stpfl., soweit dieser innerhalb der Einspruchsfrist zustimmt oder den Antrag stellt bzw. soweit das FA einem Einspruch oder einer Klage abhilft. Zu Lasten des Stpfl. ist die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides mit seiner Zustimmung hingegen stets möglich. Während es sich hier um eine Aufhebungs-/Änderungsvorschrift handelt, ermä ...
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Redaktion AktStR
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Jahrgang: 2007 . Seite: 0
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Zu dieser Frage folgendes Beispiel: Das FA hat einen Schätzungsbescheid erlassen, gegen den Einspruch eingelegt wird. Es gelingt dem StB nicht, die Steuererklärung vor Erlass der Einspruchsentscheidung fertig zu stellen. Das FA erlässt daher einen ablehnenden Einspruchsbescheid. Hier kann das FA den Schätzungsbescheid noch ändern, wenn der StB einer solchen Änderung vor Ablauf der Klagefrist zustimmt oder den Antrag gest ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2006 . Seite: 150
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Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 174 Abs. 3 AO die Rechtsgrundlage dafür bietet, bestandskräftige Steuerbescheide in der Weise zu ändern, dass ein Entnahmegewinn steuerlich berücksichtigt wird, den das FA sein ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2005 . Seite: 691
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Bestreitet ein Steuerberater, den Steuerbescheid eines Mandanten erhalten zu haben, ist die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO auch dann widerlegt, wenn er kein Fristenkontrollbuch führt, sofern nicht weitere Indizien für den Zugang des Bescheides sprechen. BFH-Urt. v. 31.5.2005 - I R 103/04, BFH/NV 2005, 1663 I. Sachverhalt Die Klin., ein ...
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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2005 . Seite: 185
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A. Vorbemerkung Änderung der AOÄnderung der AO Seit dem 1.4.2005 haben die Finanzbehörden ein Zugriffsrecht auf die sog. Kontostammdaten der Stpfl. Damit tritt Art. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft, mit dem den Finanzbehörden nach Auslaufen des StraBEG zum 31.3.2005 durch Änderung der §§ 93 Abs. 7 und 8 und 93 b AO ab dem 1.4.2005 erweiterte Kontrollbefugnisse eingeräumt werden. Ziel ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2004 . Seite: 756
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1. Eine als Vermieterin auftretende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grds. beteiligtenfähig und klagebefugt (Änderung der Rspr.). 2. Der Mietvertrag zwischen einer GbR und einem Gesellschafter ist steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn un ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2003 . Seite: 755
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Sprechen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Anteile an einer ausländischen Basisgesellschaft treuhänderisch für Dritte gehalten werden, kann das FA gem. § 160 Abs. 1 S. 1 AO deren Benennung verlangen. BFH-Urt. v. 1.4.2003 - I R 28/02, DStR 2003, 1241 I. Vorbemerkung Gem. § 160 Abs. 1 S. 1 AO sind BA regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. dem Verlangen des FA nicht ...
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