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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2011 . Seite: 423
Vorauszahlungen eines Ehegatten aufgrund eines an beide Ehegatten gerichteten Vorauszahlungsbescheides dienen letztlich der Tilgung der zu erwartenden Steuerschulden beider Ehegatten, unabhängig davon, ob die Eheleute später zusammen oder getrennt veranlagt werden. Sie sind deshalb zunächst auf die festgesetzten Steuern beider Ehegatten anzurechnen. Ein verbleibender Rest ist nach Kopf ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2011 . Seite: 114
1. Der für strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen erforderliche Anfangsverdacht kann ohne Verfassungsverstoß auf Daten gestützt werden, die ein Informant aus Liechtenstein auf einem Datenträger an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hat. BVerfG, Beschl. v. 9.11.2010 - 2 BvR 2101/09, DStR 2010, 2512 2. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ve ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2011 . Seite: 125
BFH-Entscheidung zu der inhaltlichen Bestimmtheit eines Vorläufigkeitsvermerks und zu den Voraussetzungen für den Erlass einer Teileinspruchsentscheidung BFH-Urt. v. 30.9.2010 - III R 39/08, BStBl II 2011, 11 I. Vorbemerkungen Die Kompliziertheit des Steuerrechts und der Niedergang der Steuerrechtskultur manifestieren sich besonders deutlich in der Zahl der Vorläufigkei ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2010 . Seite: 573
Ein Verlangen des FA, ein Vermögensverzeichnis vorzulegen und dessen Richtigkeit an Eides statt zu versichern, ist nicht allein deshalb nichtig, weil die Schonfrist des § 284 Abs. 4 S. 1 AO nicht gewahrt worden ist, ohne dass dafür ein rechtfertigender Grund vorliegt. Wird das Verlangen vom FA aus diesem Grunde zurückgenommen, entfällt die verjährungsunterbrechende Wirkung des Verlangens dadurch grds. nic ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2010 . Seite: 266
1. Die Rücknahme eines Einspruchs verstößt nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und kann nicht als eine illoyale Rechtsausübung angegriffen werden. 2. Versäumt es das FA, einen Dritten gem. § 174 Abs. 5 AO am Verfahren zu beteiligen, und scheidet deshalb dem Dritten gegenüber die Änderung eines Steuerbescheids nach § ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2010 . Seite: 273
1. Ein Vorlageverlangen ist in der Regel übermäßig und damit rechtswidrig, wenn es sich auf Unterlagen richtet, deren Existenz beim Stpfl. ihrer Art nach nicht erwartet werden kann. 2. Vorlageverweigerungsrechte aus § 104 Abs. 1 AO bestehen auch in der beim Berufsgeheimnisträger (RA, StB usw.) selbst stattfindenden Ap, jedoch kann das FA grds. die Vorlage der zu ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2010 . Seite: 108
Eine die Berichtigung nach § 129 AO ermöglichende offenbare Unrichtigkeit kann auch vorliegen, wenn das FA eine in der Steuererklärung enthaltene offenbare Unrichtigkeit des Stpfl. als eigene übernimmt. Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sie sich ohne Weiteres aus der Steuererklärung des Stpfl., deren Anlagen sowie d ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2010 . Seite: 116
Die Befugnisse aus § 147 Abs. 6 AO stehen der Finanzbehörde nur in Bezug auf Unterlagen zu, die der Stpfl. nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren hat. Führt der Stpfl. Aufzeichnungen, zu denen er gesetzlich nicht verpflichtet ist, so sind die Aufzeichnungen dann nicht gem. § 146 Abs. 6 AO "für die Besteuerung von Bedeutung", wenn sie der Besteuer ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2009 . Seite: 435
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) BMF-Schr. v. 2.1.2009 - IV A 3 - S 0062/08/10007, BStBl I 2009, 8 Vorläufige Steuerfestsetzung und Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren BMF-Schr. v. 1.4.2009 - IV A 3 - S 0338/07/10010, BStBl I 2009, 510 I. Vorbemerkungen Die FinVerw hat mit BMF-Schr. v. 2.1.2009  den Anwendungserlass zur AO erneut ergänzt und geändert. Die ...

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