H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2007 . Seite: 167
Der Einspruch richtet sich gegen die zu geringe Absetzung für Abnutzung gem. § 7 Abs. 1 EStG für das im Betriebsvermögen befindliche Objekt "Mustermannskamp 1, Musterstadt". Dieses Objekt wurde am 00.00.0000 mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen eingelegt. Auf Grund der vorangegangenen Nutzung i.R.d. Überschusseinkünfte (Einkunftsart) wurde die AfA-Bemessungsgrundlage gem. § 7 Abs. 1 S. 5 EStG auf die fortgeführten Anschaffungs/-Herstellungskosten beschränkt. In einer Entschei ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2007 . Seite: 170
Vor dem FG Hamburg ist ein Erinnerungsverfahren anhängig, das sich mit der Belastung der Gerichtskosten zur Unzeit auseinanderzusetzen hat (Hinweis auf § 9 Abs. 2 Ziff. 3 und 4 GKG). Die Gerichtskosten fällig zu stellen, zu einem Zeitpunkt, in dem das Klageverfahren aufgrund eines anhängigen Musterverfahrens beim BVerfG ruht, bedeutet eine unzumutbare Erschwerung der Bestreitung des garantierten Rechtsweges. Eine gesetzliche Vorschrift, die den Kläger behandelt, als ob er die Kl ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 696
Höchstrichterlich ist noch nicht geklärt, ob bei einfachen Liefergegenständen, wie z.B. Mobiltelefonen, die zugeordnete Gerätenummer in der Rechnung oder in einer Anlage zur Rechnung, z.B. im Lieferschein, angegeben sein muss. (BFH-Beschl. v. 6.4.2006 - V B 22/06, BFH/NV 2006, 1715) Der BFH hat mit dem o.a. Beschluss Aussetzung der Vollziehung gewährt. Das Hauptsacheverfahren ist noch nicht beim zuständigen Finanzgericht anhängig, weil das FA zuvor die Handelüblichkeit der Bezeichnung der Gegenstände nac ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 699
Der Einspruch richtet sich gegen die Höhe der Rentenbesteuerung. Unser Mandant hat seine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung überwiegend aus eigenen Mitteln bezahlt, da er selbstständig war. Für diesen Personenkreis ist der beginnende Prozentsatz von 50 % bei der Übergangsregelung zur Besteuerung der Renten zu hoch angesetzt. (Fischer, NWB Fach 3 S. 13895). Beim FG Münster ist ein Musterprozeß anhängig, der diese Rechtsfrage klären wird (FG Münster 14 K 2406/06 E). Wir bitten das Rechtsbehelfsve ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 505
Der Einspruch richtet sich gegen die Zuordnung der Einkünfte aus der Tätigkeit als ... zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Der Steuerpflichtige übt mit dieser Tätigkeit aus folgenden Gründen eine selbstständige Tätigkeit i.S.d. § 18 EStG aus: (...) Zu der Frage, ob ein Techniker trotz fehlender akademischer Ausbildung auf Grund seiner Berufstätigkeit eine ingenieurähnliche Tätigkeit und damit selbstständige Tätigkeit i.S.d. § 18 EStG ausübt, ist ein Verfahren beim BFH (XI R 11/06) anhängi ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 508
Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtgewährung der Steuerermäßigung nach § 35 a EStG. In der Anlage übersenden wir Ihnen eine Kopie der Rechnung sowie die Verwaltungskostenabrechnung für das Jahr .... , aus denen hervorgeht, dass folgende gem. § 35 a EStG begünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen von uns im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft in Anspruch genommen wurden: (...) Wir beantragen - entsprechend unseres Wohnungseigentumsanteils - eine Steuerermäßigung i. H. v. ... % / ... EUR. Zu de ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 511
Die Vorsteuer aus betrieblich veranlassten Umzugskosten in Höhe von ... EUR wurde mit Verweis auf § 15 Abs. 1 a Nr. 3 UStG nicht zum Abzug zugelassen. Diese Vorschrift verstößt gegen Art. 17 der 6. EG-RL. Die Vorschrift gibt dem Unternehmer ein unmittelbares Recht auf den Vorsteuerabzug (FG Hamburg, Urt. v. 4.4.2006 - III 105/05, Datev-Dok. 5002642). Da beim BFH zu dieser Rechtsfrage ein Revisionsverfahren anhängig ist (BFH V R 29/06), beantragen wir das Ruhen des Einspruchsverfahren gemäß § 363 Abs. 2 AO ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 335
Besondere außergewöhnliche Aufwendungen aufgrund von Behinderungen können als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG anerkannt werden. Der Einspruch richtet sich gegen die Ablehnung der außergewöhnlichen Belastungen für  a) den Einbau eines Fahrstuhles oder b) nachträglichen Nachweis einer medizinisch notwendigen Ausgabe. zu a) Das FG Münster hat mit Urteil vom 8.12.2005 (Urt. v. 8.12.2002 - 8 K 1236/02 E, = Datev-Dok. 5001861, Haufe-Index 1492805) in einem Sonderfall den Anbau eines Behinde ...