Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 471
Ist eine Prozessvollmacht im Innenverhältnis zwischen der Klin. und ihrem Prozessbevollmächtigten gekündigt worden, kann der Klin. ein etwaiges nachfolgendes Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten nicht zugerechnet werden, auch wenn das Erlöschen der Prozessvollmacht dem Gericht noch nicht mitgeteilt worden ist. BFH-Urt. v. 21.3.2002 - VII R 7/01, BStBl II 2002, 426 ...