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H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 639
Praktische Hinweise zu den Auswirkungen der Entscheidung des Nds. FG zur Einkommensgrenze beim Bezug des Kindergeldes. An dieser Stelle sollen die praktischen Auswirkungen des Urteils des Nds. FG  erläutert werden. Die "Herabsetzung" der schädlichen Grenze zum Bezug des Kindergeldes auf die verfassungsrechtlich gebotene Bemessungsgrundlage "zu versteuerndes Einkommen" führt dazu, daß nunmehr ein zusätzlicher Personenkreis in den Genuß von Kindergeld kommen könnte. Aus diesem Grunde ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 642
Verluste sind keine Schlupflöcher! Durch den steuerpolitischen Irrglauben, die Berücksichtigung von Verlusten im EStG sei eine Steuervergünstigung, versucht der Gesetzgeber, die Anerkennung von Verlusten immer stärker einzuschränken. So wurde mit dem Jahressteuergesetz 1996  § 17 Abs. 2 S. 4 Buchst. b EStG eingeführt. Danach sind Verluste nur zu berücksichtigen, wenn der Veräußerer, bei jeweils unentgeltlichem Erwerb seine Rechtsvorgänger, die Anteile mehr als fünf Jahre vor der Ver ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 471
Voraussetzung für die erstmalige Festsetzung des verbleibenden Verlustabzugs Der BFH hat in einem Urteil v. 9.12.1998 (BFH DStR 1999, 666) zum Wechselspiel zwischen ESt-Bescheid und Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs Stellung genommen: Gemäß § 10 d Abs. 3 S. 4 EStG sind Feststellungsbescheide zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, wenn sich der bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht ausgeglichene Verlust und/oder der in Anspru ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 478
Kinderbetreuungskosten Aus dem Beschluß des BVerfG vom 29.5.1990 (BStBl II 1990, 653) ergeben sich weitere Konsequenzen für die steuerrechtliche und verfassungsrechtliche Beurteilung der jetzigen Kinderbetreuungskosten. Der Gesetzgeber hatte im JStG 1997 die Anrechnung einer zumutbaren Belastung i.S.v. § 33 EStG weiter bestimmt. Im Beschluß vom 10.11.1998 (HFR 1999, 213) hat das BVerfG darauf hingewiesen, daß diese anzurechnende zumutbare Belastung nicht zu berücksichtigen sei. Dies ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 321
Abzug der nicht vom Mieter übernommenen Schönheitsreparaturen bei anschließender Selbstnutzung durch den Vermieter Die Berücksichtigung nachträglicher WK führt immer wieder zu Streitigkeiten . So werden i.d.R. Reparaturaufwendungen nach Auszug des Mieters nicht als WK anerkannt. Die Rspr. begründet dies damit, daß die Eigennutzung der Wohnung seit dem 1.1.1987 der privaten Lebensführung zuzuordnen ist. Die Erhaltungsaufwendungen werden deshalb überwiegend als privat veranlaßt qual ...

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