H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 699
Fahrtkosten eines dauernd getrennt lebenden Steuerpflichtigen zur Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses als außergewöhnliche Belastung? Getrennt lebende Elternteile haben bekanntlich höhere Aufwendungen für die Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses. Im Vordergrund stehen häufig Fahrtkosten bei Besuchs-, Abhol- und Bringfahrten. Das FG Köln hat derartige Aufwendungen nicht für abzugsfähig betrachtet, weil diese mit dem Kindergeld/Kinderfreibetrag abgegolten sein sollen . Alle ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 705
Bei Vorläufigkeitsvermerken im Sinne von § 165 AO ist das Einspruchsverfahren vorzuziehen. Die FinVerw bringt eine Flut von Erlassen zu den Vorläufigkeitsvermerken heraus, um Einspruchsverfahren bei den Finanzämtern zu vermeiden . Dieses gut gemeinte Angebot auf "Arbeitsersparnis" hat so seine Tücken . Gem. § 165 Abs. 1 Nr. 3 AO ist ein Vorläufigkeitsvermerk nur zulässig, wenn die Rechtsfrage höherrangiges Recht beinhaltet. Die Frage, ob die Beiträge zur Rentenversicheru ...