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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2004 . Seite: 763
Die Stammeinlageverpflichtung wird durch eine am selben Tag über ein Konto der (Vor-)GmbH abgewickelte, der Höhe nach identische Barein- und Barauszahlung nicht getilgt, wenn es sich bei dem Zahlungsvorgang entweder um eine bloße Hin- und Herzahlung oder um eine Zahlung aus Mitteln der Gese ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 765
Es ist ernstlich zweifelhaft i.S.d. § 69 Abs. 2 S. 2 FGO, ob die Steuervergünstigungen des § 13 a ErbStG für den Erwerb eines Anteils an einer KG nachträglich gem. Abs. 5 Nr. 1 der Vorschrift wieder entfallen, wenn der Anteil dadurch untergeht, dass über das Vermögen der KG das Konkursverfahren eröffnet wird und der Konkursverwalter den Gewerbebetrieb der KG aufgibt. BFH-Beschl. v. 7.7.2004 - II B ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2004 . Seite: 775
Rückwirkender Wegfall der Steuervergünstigungen nach § 13 a ErbStG im Insolvenzfall? Mit Beschl. v. 7.7.2004  vertritt der II. Senat des BFH in einem Aussetzungsverfahren die Auffassung, dass zumindest ernstliche Zweifel darüber bestehen, ob die Steuervergünstigungen des § 13 a ErbStG für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer KG nachträglich gem. § 13 a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG wieder entfallen, wenn der Anteil dadurch untergeht, dass über das Vermögen der KG das Insolvenzv ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2003 . Seite: 747
1. Hat sich im Rahmen einer gemischten Schenkung der Beschenkte zur Zahlung einer lebenslangen Rente verpflichtet, ist bei der Bestimmung des Verkehrswertes dieser Verpflichtung die durchschnittliche Lebenserwartung des Berechtigten aus der jeweils letzten Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen, deren Erhebungszeitraum dem Stichtag v ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2003 . Seite: 537
1. Das verspätete Auffinden von Nachlassvermögen stellt keinen (zusätzlichen) Erwerb i. S. von § 1 ErbStG dar. Allein daraus ergibt sich keine Anzeigepflicht des Steuerpflichtigen.  BFH-Urt. v. 30.1.2002 - II R 52/99, ZEV 2002, 249  2. Soweit der Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer an die Kenntnis der Finanzbeh ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2003 . Seite: 148
1. Die Rspr., wonach eine Grundstücksschenkung ausgeführt ist, sobald die Auflassung beurkundet und die Eintragungsbewilligung erteilt ist, hat zur Voraussetzung, dass die Umschreibung nachfolgt.  2. Unterbleibt die Umschreibung, weil die Schenkungsabrede zuvor aufgehoben wird, liegt in der Aufhebung weder eine Rückschenkung ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 639
Der BFH hält das geltende ErbStG insoweit für verfassungswidrig, als die Vorschriften zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage beim BV, bei den Anteilen an KapG sowie beim Grundbesitz gleichheitswidrig ausgestaltet sind.  BFH-Beschl. v. 22.5.2002 - II R 61/99, BStBl II 2002, 598 1. Sachverhalt Die Klin. ist Alleinerbin der am 23.7.1997 verstorbenen Erblasserin (E). Diese hatte 1994 eine ETW erworben und den Kaufpreis bis Ende 1996 vol ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 639
Der BFH hält das geltende ErbStG insoweit für verfassungswidrig, als die Vorschriften zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage beim BV, bei den Anteilen an KapG sowie beim Grundbesitz gleichheitswidrig ausgestaltet sind.  BFH-Beschl. v. 22.5.2002 - II R 61/99, BStBl II 2002, 598 I. Sachverhalt Die Klin. ist Alleinerbin der am 23.7.1997 verstorbenen Erblasserin (E). Diese hatte 1994 eine ETW erworben und den Kaufpreis bis Ende 1996 vol ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 290
Leistungen aus einer vom Erblasser zur Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung unterliegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der ErbSt. BFH-Urt. v. 24.10.2001 - II R 10/00, FR 2002, 348 I. Sachverhalt Die Klin. ist Alleinerbin nach ihrem in 1991 verstorbenen Ehemann E. Dieser war bis zu seinem Tode als Angestellter beschäftigt gewesen. Die Bf ...

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