H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2000 . Seite: 625
|
Nachtrag zur Rechtsbehelfsempfehlung Nr. 12/1999 Verluste sind keine Schlupflöcher! Nach dem BMF-Schr. v. 3.8.2000 ist geplant, dass der Gesetzgeber eine weitere Änderung des Gesetzes vornimmt und die Neuregelung dann auch für die Kalenderjahre 1996-1998 anzuwenden ist. Damit dürften Altfälle, soweit die Verluste gem. § 17 Abs. 2 S. 4 Buchst. b EStG in der JStG 1996 nicht anerkannt worden sind, einer Änderung zugänglich werden. Rechtsbehelfsempfehlung Nr. 10/1999 Kinderbetreuungskosten I ...
|