Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2005 . Seite: 691
Bestreitet ein Steuerberater, den Steuerbescheid eines Mandanten erhalten zu haben, ist die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO auch dann widerlegt, wenn er kein Fristenkontrollbuch führt, sofern nicht weitere Indizien für den Zugang des Bescheides sprechen. BFH-Urt. v. 31.5.2005 - I R 103/04, BFH/NV 2005, 1663 I. Sachverhalt Die Klin., ein ...