Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 310
Die Übertragung einzelner Tätigkeiten eines selbständigen Handelsvertreters auf eine von ihm und seiner Ehefrau gegründete GmbH stellt keinen Gestaltungsmißbrauch dar. BFH v. 15.10.1998 - III R 75/97, BStBl II 1999, 119 Der Kl. war seit 1985 als selbständiger Handelsvertreter für die G-GmbH tätig. Die Klin. war zunächst als kaufmännische Angestellte in einem fremden Unternehmen tätig; daneben erledigte sie im Un ...