Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2005 . Seite: 147
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1. Objekte, die sich im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft befinden, sind für die Eigenheimzulagenförderung den Gesellschaftern nach den für Bruchteilseigentum geltenden Regeln anteilig zuzurechnen, sodass d ...
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