Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 235
A. Vorbemerkungen Wohnungsüberlassung als Erfüllung von UnterhaltsansprüchenWohnungsüberlassung als Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Der BFH hatte in seiner bisherigen Rspr. eine Vermietung an Unterhaltsberechtigte jedenfalls dann als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) angesehen, wenn der Unterhaltsberechtigte den Mietzins nur aus dem Barunterhalt des Unterh ...