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H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2012 . Seite: 285
Festsetzung eines Verzögerungsgeldes Mit § 146 Abs. 2b AO hat der Gesetzgeber zu einer Verschlechterung und Verschärfung des Klimas i.R.v. Ap beigetragen. Das FA hat nunmehr die Befugnis, bei Nichterfüllung und Verzögerung von Anforderungen für Auskünfte und Vorlagen sowie bei Einräumung eines Datenzugriffs i.S.d. § 147 Abs. 6 AO ein sog. Verzögerungsgeld festzusetzen. Dieses Verzögerungsgeld beträgt mindestens 2.500 EUR bis höchstens 250.0 ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2012 . Seite: 286
Der Einspruch richtet sich gegen die Festsetzung und Höhe eines Verzögerungsgeldes gem. § 146 Abs. 2b AO. Grundsätzlich hat die FinVerw i.R. ihres Ermessens (§ 5 AO) ihr Verhalten zu begründen (§ 121 AO). Der vorliegende Verwaltungsakt wird diesen Anforderungen nicht gerecht. So hat das FA Verschuldensaspekte bzw. Entschuldigungsfaktoren nicht ausreichend bzw. überhaupt nicht zugun ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2012 . Seite: 287
Änderungssperre der Korrektur zu Gunsten des Steuerpflichtigen auf dem Prüfstand des BFH Immer wieder kommt es vor, dass nach Bestandskraft des Steuerbescheides steuermindernde Sachverhalte festgestellt werden, die im Einkommensteuerbescheid aufgrund fehlender Angabe in der Steuererklärung nicht berücksichtigt wurden. Grds. können derartige Vorgänge gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO korrigiert werden. Allerdings steht sehr häufig das Tatbestandsme ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2012 . Seite: 289
Der Einspruch richtet sich gegen die Ablehnung des Antrages auf Änderung des Einkommensteuerbescheides ... vom ... laut ihrem Verwaltungsakt vom ... . Beim VI. Senat des BFH sind zwei Revisionsverfahren anhängig, die klären werden, wie das Tatbestandsmerkmal des groben Verschulde ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2012 . Seite: 290
Ist die in den Steuerbescheiden übliche Rechtsbehelfsbelehrung noch vollständig? Ergeht ein VA schriftlich oder elektronisch, so beginnt die Frist für die Einlegung des Einspruches nur, wenn der Beteiligte über den Einspruch im Einzelnen belehrt worden ist.  Eine unterbliebene oder unrichtig erteilte Rechtsbehelfsbelehrung führt dazu, dass sich die sonst übliche Frist von 1 Monat auf 1 Jahr verlängert.  Den heutigen Rechtsbehelfsbelehrungen ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2012 . Seite: 292
Die vom Finanzamt verwendete Rechtsbehelfsbelehrung ist unvollständig. Es fehlt ein Hinweis auf die mögliche Einlegung eines Einspruches per E-Mail. Für den Einspruch reicht die Schriftform aus, ohne dass es einer Unterschrift bedarf. Insoweit genügt auch die Einlegung eines Einspruches durch Üb ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2012 . Seite: 295
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines Pensionärs mit Versorgungsbezügen bei Ausübung einer selbständigen Gutachtertätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer. Gericht: BFH Aktenzeichen: VIII R 3/12 Vorinstanz: Nds. FG, Urt. v. 8.11.2011 - 12 K 264/09, EFG 2012, 593 Einspruchsmuster Einkommensteuerbescheid ... vom ... für Herrn ... St.-Nr.: ... ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2012 . Seite: 297
1. Voller oder nur begrenzter Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Erwerbstätigkeiten: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung nach der ab dem Jahr 2007 geltenden Rechtslage unter Gesamtabwägung der quantitativen und qualitativen Nutzung des Arbeitszimmers für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus nic ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2012 . Seite: 299
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschrankenregelung in § 4 h EStG, weil einem formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetz ein Geltungsanspruch zukommt und bei der streitigen Zinsschranke dem öffentlichen Interesse an einer geordneten Haushaltswirtschaft der Vorrang gegenüber dem Aussetzungsinteresse einzuräumen ist. Gericht: BFH Aktenzeichen: I B 111/11 Vorinstanz: FG München, Beschl. v. 1.6.2011 - 7 V 822/11, EFG 2011, 1830 Einspruch ...

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