H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 474
Berücksichtigung offener Gewinnausschüttungen bei der Verzinsung der KSt nach § 233 a AO Der BFH hat in einem Revisionsverfahren gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 19.3.1998  durch Gerichtsbescheid, der nicht die Wirkung eines Urteils erlangte, die Auffassung vertreten, daß der abweichende Zinslauf nach § 233 a Abs. 2a AO  zumindest bei einer erstmaligen Beschlußfassung über die Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr nicht gerechtfertigt sei. Nach § ...