Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
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Jahrgang: 2007 . Seite: 177
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A. Vorbemerkungen § 35 Abs. 1 EStG regelt die Ermäßigung der tariflichen ESt, soweit im zvE gewerbliche Einkünfte enthalten sind, wie folgt: § 35 Abs. 1 EStG - Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb "Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34 f und 34g, ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zu ve ...
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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2007 . Seite: 193
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A. Vorbemerkungen Seit dem 1.1.2006 ist die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für die Betreuung von Kindern neu geregelt . Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll durch die Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten wie BA oder WK die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Außerdem sollen Anreize zur Schaffung legaler Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten ...
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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2007 . Seite: 211
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A. Vorbemerkung Die Anwendung des ermäßigten USt-Steuersatzes von 7 % auf die Abgabe von Speisen und Getränken wirft in der Beratungspraxis immer wieder Probleme auf. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 7 % für die Lieferung der in der Anlage 2 zum UStG bezeichneten Gegenstände. Ein wichtiger Anwendungsbereich ist u.a. die Lieferung von Lebensmitteln un ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2007 . Seite: 227
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A. Vorbemerkung allg. Mitwirkungspflicht, § 90 Abs. 1 AOallg. Mitwirkungspflicht, § 90 Abs. 1 AO Die AO statuiert in § 90 Abs. 1 eine allgemeine Mitwirkungspflicht der Beteiligten zur Sachverhaltsaufklärung im Besteuerungsverfahren. Diese entspricht letztlich der Pflicht zur Amtsermittlung seitens der FinVerw nach § 88 AO, die - häufig missachtet - ausdrücklich auch zugunsten des Stpfl. zu ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2007 . Seite: 1
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A. Vorbemerkungen I. Differenzierung zwischen Vermögens- und Ertragsebene Bei der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen herrscht bislang der strikte Grundsatz, dass zwischen dem Kapitalvermögen als solchem und dem Ertrag als Frucht des Kapitals zu unterscheiden ist. Nach der im EStG angelegten Systematik soll § 20 EStG das Entgelt für die Nutzung des Kapitals erfassen ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2007 . Seite: 247
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Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Mehr- und Nachtarbeit an nicht beherrschenden, aber als leitenden Angestellten tätigen Gesellschaf ter als verdeckte Gewinnausschüttung BFH-Urt. v. 13.12.2006 - VIII R 31/05, BFH/NV 2007, 820 I. Zur Erinnerung In AktStR 2005, 589 bzw. 2006, 144 hatten wir über die neue BFH-Rspr. zur Zulässigkeit von kurzfristigen Gehaltserhöhungen ...
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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2007 . Seite: 252
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Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen sind in den VZ vor 2005 nur als SA mit den sich aus § 10 Abs. 3 EStG a.F. ergebenden Höchstbeträgen abziehbar. Hieran hat sich durch das Inkrafttreten des AltEinkG nichts geändert. BFH-Urt. v. 8.11.2006 - X R 45/02, BFH/NV 2007, 552 I. Zur Erinnerung Wir hatten in AktStR 2006 den Rechtscharakter von Altersvorsor ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2007 . Seite: 256
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Sagt die GmbH nur einem ihrer beiden zu gleichen Teilen beteiligten Ges.-GF eine Altersversorgung zu, so ist der diesem Ges.-GF zustehende Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen auch dann um 16 v.H. des GF-Gehalts zu kürzen, wenn es sich bei dem anderen Ges.-GF um den mit ihm zusammenveranlagten Ehegatten handelt. BFH-Urt. v. 26.9.2006 - X R 3/05, BFH/NV 2007, 323 I. Zur Erinnerung In AktStR 2003 hatten ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2007 . Seite: 261
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1. Der Ertrag aus einer im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe vollzogenen Auflösung einer Ansparrücklage erhöht den steuerbegünstigten Betriebsveräußerungs- bzw. Betriebsaufgabegewinn. 2. Der Stpfl. kann eine Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 3 EStG nicht mehr bilden, wenn er im Zeitpunkt der Einreichung des Jahresabschlusses be ...
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