H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2012 . Seite: 640
Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bleibt bei der ErbSt ein stpfl. Erwerb bis 20.000 EUR steuerfrei, der bei Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist. Die g ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2012 . Seite: 641
Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bleibt bei der Erbschaftsteuer ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.000 EUR steuerfrei. Dieser Betrag fällt bei Personen an, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt a ...