Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2000 . Seite: 478
Ein Steuerbescheid ist nur dann wirksam unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellt, wenn die Kennzeichnung des Vorbehalts für den Stpfl. eindeutig erkennbar ist. Der kraft Gesetzes für eine Steueranmeldung geltende Vorbehalt der Nachprüfung entfällt, wenn das FA nach Eingang der Steuererklärung erstmals einen Steuerbescheid ohne Nachprüfungsvorbehalt erlässt. BFH-Urt. v. 2.12.1999 - V R 19/99, DB 2000, 704 I. Vorbemerkung Steueranmeldungen stehen kraft Gesetzes ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 247
A. Vorbemerkungen Festsetzungsverjährung tritt nach 4, Zahlungsverjährung nach 5 Jahren einFestsetzungsverjährung tritt nach 4, Zahlungsverjährung nach 5 Jahren ein Die AO unterscheidet zwischen der Festsetzungsverjährung (§§ 169 bis 171 AO) und der Zahlungsverjährung (§§ 228 - 232 AO). Während die Festsetzungsverjährung Einfluss darauf hat, wie lange eine Steuer festgesetzt bzw. ein Steuerbescheid geändert oder aufgehoben werden darf, r ...

Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 385
A. Vorbemerkungen I. Zivilrechtliche Grundlagen und Wirkungen von Sicherungsklauseln VermögensrückübertragungVermögensrückübertragung Sowohl bei der Übertragung von Einkunftsquellen von einem Ehegatten auf den anderen Ehegatten als auch bei der Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 425
A. Vorbemerkung schriftliche Begründung eines VAschriftliche Begründung eines VA Gem. § 121 Abs. 1 AO ist ein schriftlicher VA schriftlich zu begründen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist. Einer Begründung bedarf es u.a. gem. § 121 Abs. 2 Nr. 2 AO nicht, soweit demjenigen, für den der VA bestimmt ist, die Auffassung der Finanzbehörde über die Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne schrif ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 465
Im Einzelfall kann auch ein Vorbehaltsnießbrauch zu wirtschaftlichem Eigentum führen. Nieders. FG vom 7.7.1998 - I 789/97, n.v. Bei der Einräumung von Nießbrauchsrechten geht es steuerrechtlich vor allem um die Zurechnung zu einer Einkunftsart. Steuerrechtlich sind Einkünfte demjenigen zuzurechnen, der über die der Einkunftsquelle entsprechenden Leistungen im Innenverhältnis disponieren kann. Dabei ist die zivilrechtliche Rechtsposit ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 474
Berücksichtigung offener Gewinnausschüttungen bei der Verzinsung der KSt nach § 233 a AO Der BFH hat in einem Revisionsverfahren gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 19.3.1998  durch Gerichtsbescheid, der nicht die Wirkung eines Urteils erlangte, die Auffassung vertreten, daß der abweichende Zinslauf nach § 233 a Abs. 2a AO  zumindest bei einer erstmaligen Beschlußfassung über die Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr nicht gerechtfertigt sei. Nach § ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 310
Die Übertragung einzelner Tätigkeiten eines selbständigen Handelsvertreters auf eine von ihm und seiner Ehefrau gegründete GmbH stellt keinen Gestaltungsmißbrauch dar. BFH v. 15.10.1998 - III R 75/97, BStBl II 1999, 119 Der Kl. war seit 1985 als selbständiger Handelsvertreter für die G-GmbH tätig. Die Klin. war zunächst als kaufmännische Angestellte in einem fremden Unternehmen tätig; daneben erledigte sie im Un ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 172
I. Zum Rechtsschutz einer Bank gegen die drohende Auswertung von KM anläßlich der Außenprüfung einer Bank Nds. FG, Beschl. v. 30.9.1998 - X 437/98 V, EFG 1999, 10 Die ASt ist eine überregional tätige Privatbank, bei der das FA für GBp (FA) für die VZ 90-93 eine Außenprüfung durchführte. Im Rahmen der Außenprüfung wurden u.a. das interne Termingeldkonto, die internen Auszahlungskonten für Sparbriefe und Kredite an Kunden, das CpD-Konto sowie das interne Konto für ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 181
Bindungswirkung der Anrechnungsverfügung im Steuerbescheid für den Abrechnungsbescheid nach § 218 AO Eine Verfügung über die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen, Steuervorauszahlungen und anrechenbarer KSt ist ein Verwaltungsakt mit Bindungswirkung. Der AO-Anwendungserlaß wurde in diesem Punkt umfassend geändert (BMF BStBl I 1998, 630 ff.). Die Anrechnung von Steuern in einer Anrechnungsverfügung kann durch einen späteren Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO nur dann geändert werd ...