Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2010 . Seite: 273
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1. Ein Vorlageverlangen ist in der Regel übermäßig und damit rechtswidrig, wenn es sich auf Unterlagen richtet, deren Existenz beim Stpfl. ihrer Art nach nicht erwartet werden kann. 2. Vorlageverweigerungsrechte aus § 104 Abs. 1 AO bestehen auch in der beim Berufsgeheimnisträger (RA, StB usw.) selbst stattfindenden Ap, jedoch kann das FA grds. die Vorlage der zu ...
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