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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2003 . Seite: 643
A. Vorbemerkungen Vermeidung durch UmsatzverlagerungVermeidung durch Umsatzverlagerung Die Grunderwerbsteuer (GrESt) knüpft prinzipiell an Grundstücksumsätze an. Seit jeher wird deshalb versucht, durch Verlagerung des Umsatzes auf eine gesellschaftsrechtliche Ebene die GrESt ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2001 . Seite: 648
Keine GrESt-Befreiung für Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft BFH-Urt. v. 25.4.2001 - II R 72/00, BFH/NV 2001, 1200 I. Vorbemerkung Gem. § 3 Nr. 4 GrEStG ist jeglicher Grundstückserwerb zwischen Ehegatten einer bestehenden Ehe von der GrESt befreit. Motiv, Rechtsgrund oder Entgeltlichkeit des Erwerbs sowie Art des Güterstands der Ehegatten sind für die Steuerbefreiung ohne Bedeutung. Voraussetzung ist nach § 3 Nr. 4 GrEStG lediglich, ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 443
Einbeziehung der Gebäude-Herstellungskosten in die GrESt-Bemessungsgrundlage wegen Vorliegen eines "einheitlichen Vertragswerkes" FinMin Sachsen-Anhalt v .10.5.1999 - 41 - S 4500 - 61, DStR 1999, 899 I. Zur Erinnerung In AktStR 2/1999 hatten wir auf ein Urt. des Nieders. FG (EFG 1999, 443)  hingewiesen. In dieser Entscheidung hatte das Gericht sich gegen die ständige Rspr. des BFH gewandt, wonach GrESt auch von den Baukosten erhoben wird, wenn Erwerbsgegenstand e ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 308
In Fällen des sog. einheitlichen Vertragswerks unterliegen allein die AK des (noch unbebauten) Baugrundstücks und nicht die HK des (noch zu errichtenden) Gebäudes der GrESt (Abweichung von der ständigen Rspr. des BFH) Nds. FG v. 15.9.1998 - VII (III) 371/92, EFG 1999, 443 (Rev. eingelegt; Az. des BFH: II R 17/99) Der Kl. erwarb von N mit notariellem Vertrag v. 23.9.1991 ein unbebautes Grundstück in B zu einem Kaufpreis von 105.120 DM zzgl. 3.000 DM übernommen ...

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