Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
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Jahrgang: 2004 . Seite: 161
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Entgelte für den Erwerb einer Mitgliedschaft in einem Golfclub in Form einer Kommanditeinlage sind nicht in die Aufwendungen zum Erwerb der Mitgliedschaft einzubeziehen. BFH-Urt. v. 23.7.2003 - I R 41/03, BFH/NV 2004, 104 I. Sachverhalt Nach der Satzung eines Golfclubs war jedes Mitglied verpflichtet, Beiträge und ein Eintrittsgeld, sog. Eintrittsspende, zu entrichten. Hiervon waren ...
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