Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2005 . Seite: 465
|
1. Die Festsetzung des GewSt-Messbetrages führt nicht zur verfassungswidrigen Überbesteuerung. BFH-Beschl. v. 15.3.2005 - IV B 91/04, BFH/NV 2005, 1199 2. Unterbleibt eine materiell-rechtlich gebotene Kü ...
|
|
Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2005 . Seite: 479
|
Die Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den sog. Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 EStG verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG). BVerfG, Beschl. v. 11.1.2005 - 2 BvR 167/02, BFH/NV Beilage 2005, 260 I. Zur Erinnerung In AktStR 2001, 119, hatten wir über eine Entscheidung des VI. BFH-Senats ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2005 . Seite: 491
|
1. Tätigt eine KapG ohne angemessenes Entgelt verlustträchtige Geschäfte, die im privaten Interesse ihrer Gesellschafter liegen, so kann dies zu einer vGA führen. Ob eine KapG ein Verlustgeschäft im eigenen Gewinninteresse oder im Interesse der Gesellschafter durchgeführt hat, ist nach denjenigen Kriterien zu prüfen, die zur Abgrenzung zwischen Einkunftserzielung und "Liebhaberei" entwickelt worden sind . 2. Erwirbt und unterhält eine GmbH ein EFH und vermie ...
|
|
Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
|
Jahrgang: 2005 . Seite: 495
|
1. Die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 v.H. auf 10 v.H. in § 17 Abs. 1 S. 4 EStG und die damit verbundene Erfassung von in der Vergangenheit gebildeten stillen Reserven ist jedenfalls dann verfassungsgemäß, wenn die Veräußerung erst nach dem Gesetzesbeschluss im Bundestag am 4.3.1999 vorgenommen w ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2005 . Seite: 506
|
Beim Erwerb eines mit einem dinglichen Nutzungsrecht belasteten Grundstücks wird dem Betriebsvermögen ein um dieses Nutzungsrecht eingeschränktes Eigentum an diesem Grundstück zugeführt. Dingliche Belastungen begründen keine Verbindlichkeiten, deren Übernahme zu Anschaffungskosten des Grundstücks führt. BFH-Urt. v. 17.11.2004 - I R 96/02, BFH/NV 2005, 440 I. Sachverhal ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2005 . Seite: 508
|
Trägt der Gesellschafter einer GbR deren WK über den seiner Beteiligung entsprechenden Anteil hinaus, sind ihm diese Aufwendungen im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung ausnahmsweise dann allein zuzurechnen, wenn insoweit weder eine Zuwendung an Mitgesellschafter beabsichtigt ist noch gegen diese ein durchsetzbarer Ausgleichsanspruch besteht. Auf die Kenntnis der Umstände, aus denen sic ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2005 . Seite: 510
|
Ist eine GmbH neben ihren Gesellschaftern an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt und nimmt sie an einer Kapitalerhöhung bei jener Gesellschaft nicht teil, so kann dieses Verhalten nur dann zu einer vGA führen, wenn die GmbH für ihr Recht zum Bezug neuer Anteile ein Entgelt hätte erzielen können. BFH-Urt. v. 15.12.2004 - I R 6/04, BFH/NV 2005, 796 I. Sachverhalt Die Klin. ist Gesamtrechtsnachfolgerin der A-GmbH. ...
|
|
H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2005 . Seite: 519
|
Freibetrag nach § 11 GewStG auch zwischen Kapitalgesellschaften abgeschlossenen atypisch stillen Gesellschaften Eine Beteiligung in Form einer typisch stillen Gesellschaft entspricht im Wesentlichen der Stellung eines Darlehensgebers. Der stille Gesellschafter bezieht Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG), sofern die Beteiligung nicht zum BV gehört. Eine atypisch stille Gesellschaft liegt dagegen dann vor, wenn der stille Gesellschafter außer am laufenden Jahresgewi ...
|
|
H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2005 . Seite: 521
|
Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks bei beschränktem Abzug von Vorsorgeaufwendungen Mit der Rechtsbehelfsempfehlung 14/2004 wurde über die Merkwürdigkeiten bei der Auslegung von Vorläufigkeitsvermerken berichtet. Es ging um eine Vfg. der OFD Chemnitz v. 22.7.2004 zur Korrektur von ESt-Bescheiden in den Fällen, in denen bei zusammenveranlagten Ehegatten die Kürzung des Vorwegabzugs auch um den Arbeitslohn des Ehegatten vorzunehmen ist, obwohl bei ihm die Voraussetzungen des § 10 ...
|
|