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Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2007 . Seite: 1
A. Vorbemerkung ReformvorschlägeReformvorschläge Bereits im Koalitionsvertrag hatte sich die BReg unter Zugzwang gesetzt und die Reform der Unternehmensbesteuerung bis zum 1.1.2008 zugesagt. Zu diesem Zeitpunkt lagen grundlegende Reformvorschläge, u.a. vom Sachverständigenrat und der Stiftung Marktwirtschaft auf dem Tisch. Während die Vorschläge des Sachverständigenrats durch eine Sondertarifierung der Eigenkapitalverzinsung auf ein System der dualen Einkommens ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 474
Der Verlust der wirtschaftlichen Identität einer GmbH gem. § 8 Abs. 4 S. 2 KStG 1996 setzt voraus, dass zwischen der Übertragung der Gesellschaftsanteile und der Zuführung neuen BVs ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht. Werden Anteile mehr als ein Jahr vor einem Branchenwechsel und der Zuführung neuen BVs übertragen, kann ein derartiger Zusammenhang nicht unterstellt ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2005 . Seite: 624
Bürgschaftsgesicherte Fremdfinanzierung von KapG nach § 8 a Abs. 1 S. 2 KStG (Gesellschafter-Fremdfinanzierung) BMF-Schr. v. 22.7.2005 IV B 7 - S 2742 a - 31/05, BStBl I 2005, 829 I. Zur Erinnerung Im AktStR 2004  hatten wir über das BMF-Schr. v. 15.7.2004 zur Ein-schränkung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung berichtet . Dieses BMF-Schreiben war die Reaktion der FinVerw auf die Ne ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 241
A. Vorbemerkungen I. Verlust der wirtschaftlichen Identität beim "Mantelkauf" Verlustrücktrag/ VerlustvortragVerlustrücktrag/ Verlustvortrag Bei einer KapG erfolgt die Ermittlung des Einkommens grds. nach den Vorschriften des EStG, § 8 Abs. 1 S. 1 KStG. Verluste können also nach § 10 d Abs. 1 S. 1 ES ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 715
Die FinVerw hat in einer Verfügung vom 17.6.2004 zur jüngeren Rspr. des BFH zur Angemessenheit von Ges.-GF-Bezügen bei Vereinbarung einer Gewinntantieme Stellung genommen und die Übereinstimmung zwischen den bestehenden Verwaltungsregelungen und der jüngeren Rspr. sowie die verbleibenden Auffassungsunterschiede dargestellt. OFD Düsseldorf, Vfg. v. 17.6.2004 - S 2742 A ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 465
A. Vorbemerkungen I. Anlass für die Ausweitung der Einschränkung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung auf Inlandsfälle Von § 8 a KStG a.F. waren - bis zum 31.12.2003 - bereits Gesellschafter-Fremdfinanzierungs-Fälle betroffen, in denen das FK (in Form von Gesellschafterdarlehen) in Relation zum zur Verfügung gestellten EK relativ hoch war. War diese Relation - sog. safe-haven - überschritten, wurden die ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 161
Entgelte für den Erwerb einer Mitgliedschaft in einem Golfclub in Form einer Kommanditeinlage sind nicht in die Aufwendungen zum Erwerb der Mitgliedschaft einzubeziehen.  BFH-Urt. v. 23.7.2003 - I R 41/03, BFH/NV 2004, 104  I. Sachverhalt Nach der Satzung eines Golfclubs war jedes Mitglied verpflichtet, Beiträge und ein Eintrittsgeld, sog. Eintrittsspende, zu entrichten. Hiervon waren ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2003 . Seite: 766
Festsetzung eines negativen Solidaritätszuschlags zur Körperschaftsteuer im Ausschüttungsfall Das FG München  hat sich mit der Frage befasst, ob ein negativer SolZ festzusetzen ist, wenn ausschüttungsbedingt die KSt-Minderung i.S.d. § 27 KStG größer als die Tarifbelastung ist. Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG 1995 ist die Festsetzung eines negativen SolZ nur dann ausgeschlossen, wenn die Bemessungsgrundlage durch die Anrechnung oder Vergütung von KSt negativ wird. Bei einer ausschütt ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2003 . Seite: 375
A. Vorbemerkung HalbeinkünfteverfahrenHalbeinkünfteverfahren Durch das StSenkG vom 23.10.2000  wurden das KSt-Anrechnungsverfahren und die Differenzierung des KSt-Satzes für ausgeschüttete und thesaurierte Gewinne abgeschafft. Auf der Ebene der Anteilseigner wird nunmehr der definitiven körperschaftsteuerlichen Vorbelastung von 25 % KSt durch das sog. Halbeinkünfte ...

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