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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 616
BFH v. 18.5.1999 - III R 46/97, NJW 1999, 2767 I. Zur Erinnerung Nach neuerer Rspr. des BFH (BStBl II 1997, 805) können Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung, die einem Ehepaar zu einem gemeinsamen Kind verhelfen soll (sog. homologe künstliche Befruchtung), außergewöhnliche Belastungen sein, § 33 EStG. Darüber hatten wir in AktStR 1 ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 623
Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung BMF v. 8.6.1999 - IV C 2- S 2139b - 20/99, BStBl I 1999, 547 I. Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage Im BMF-Schreiben v. 12.12.1996 (BStBl I 1996, 1441) hatte die FinVerw ausführlich zu der Frage Stellung bezogen, welche Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage erforderlich sind. Danach reicht es grds. aus, daß eine Investitionsabsicht glaubhaft gemacht wird. Weder ein konkreter I ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 625
Gebühren für einen RA, die der Stpfl. aufwendet, um die Zustimmung seines geschiedenen bzw. dauernd getrennt lebenden unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten zum sog. begrenzten Realsplitting zu erlangen, sind keine Steuerberatungskosten i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG. BFH v. 10.3.1999 - XI R 86/95, DB 1999, 1483 In der o.a. Entscheidung hat der XI. S ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 627
Wohnungen, Ausbauten und Erweiterungen, die ohne Baugenehmigung errichtet wurden, sind nicht nach § 10 e EStG begünstigt. Eine nachträglich erteilte Baugenehmigung berechtigt nur für die Zukunft zur Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung. BFH v. 2.6.1999 - X R 84/97, BB 1999, 1645 (nur Leitsatz) I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 629
Die Errichtung eines freistehenden Wintergartens ist nicht als Erweiterung an einer Wohnung nach § 10 e Abs.2 EStG begünstigt. BFH v. 2.6.1999 - X R 16/96, StEilD 1999, 494 (Leitsatz) I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe a) Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kl. errichteten 1993 ca. 5 m vom Hauptgebäude entfernt auf ihrem Grundstück eine "Gartenla ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 631
Der GrS des BFH hat die steuerliche Berücksichtigung von Drittaufwand abgelehnt. BFH - GrS - v. 23.8.1999 - GrS 1/97, 2/97, 3/97 und 5/97 Problemstellung Mit vier Beschlüssen hat der GrS des BFH nunmehr über die Vorlagebeschlüsse des VI. und XI. Senats (BFH BStBl II 1997, 208, 215 u. 218) zur steuerlichen Behandlung des sog. Drittaufwandes bei Ehegatten entschieden. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob ein Ehegatte die Kosten eines ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 634
Ein WG des UV, mit dessen Verkauf wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen im ganzen verbunden sind, ist auch dann mit den AK und nicht mit einem niedrigeren TW zu bewerten, wenn der Verkaufspreis bewußt nicht kostendeckend kalkuliert ist, solange jedenfalls das Unternehmen Gewinne erzielt. BFH v. 29.4.1999 - IV R 14/98, DB 1999, 1881 Die Klin. betrieb mehrere Verbrauchermärkte. In den Streitjahren nah ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 639
Praktische Hinweise zu den Auswirkungen der Entscheidung des Nds. FG zur Einkommensgrenze beim Bezug des Kindergeldes. An dieser Stelle sollen die praktischen Auswirkungen des Urteils des Nds. FG  erläutert werden. Die "Herabsetzung" der schädlichen Grenze zum Bezug des Kindergeldes auf die verfassungsrechtlich gebotene Bemessungsgrundlage "zu versteuerndes Einkommen" führt dazu, daß nunmehr ein zusätzlicher Personenkreis in den Genuß von Kindergeld kommen könnte. Aus diesem Grunde ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 642
Verluste sind keine Schlupflöcher! Durch den steuerpolitischen Irrglauben, die Berücksichtigung von Verlusten im EStG sei eine Steuervergünstigung, versucht der Gesetzgeber, die Anerkennung von Verlusten immer stärker einzuschränken. So wurde mit dem Jahressteuergesetz 1996  § 17 Abs. 2 S. 4 Buchst. b EStG eingeführt. Danach sind Verluste nur zu berücksichtigen, wenn der Veräußerer, bei jeweils unentgeltlichem Erwerb seine Rechtsvorgänger, die Anteile mehr als fünf Jahre vor der Ver ...

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