H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 1999 . Seite: 642
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Verluste sind keine Schlupflöcher! Durch den steuerpolitischen Irrglauben, die Berücksichtigung von Verlusten im EStG sei eine Steuervergünstigung, versucht der Gesetzgeber, die Anerkennung von Verlusten immer stärker einzuschränken. So wurde mit dem Jahressteuergesetz 1996 § 17 Abs. 2 S. 4 Buchst. b EStG eingeführt. Danach sind Verluste nur zu berücksichtigen, wenn der Veräußerer, bei jeweils unentgeltlichem Erwerb seine Rechtsvorgänger, die Anteile mehr als fünf Jahre vor der Ver ...
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