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Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2001 . Seite: 148
Eine Bewertung nach der sog. Lifo-Methode entspricht nicht den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und ist deshalb auch steuerrechtlich ausgeschlossen, wenn Vorräte mit - absolut betrachtet - hohen Erwerbsaufwendungen in Frage stehen, die Anschaffungskosten ohn ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2001 . Seite: 152
Die Frage, ob dem Mandanten dadurch ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist, dass infolge eines Fehlers des rechtlichen Beraters im Ausgangsverfahren eine ihm ungünstige Entscheidung getroffen wurde, ist auf der Grundlage der damals geltenden höchstrichterlichen Rspr. zu beurteile ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2001 . Seite: 154
Erstattet der ArbG seinen ArbN Verwarnungsgelder, die im Rahmen der Tätigkeit der ArbN durch verbotswidriges Parken entstehen, gehören die Erstattungen zum stpfl. Arbeitslohn. FG Düsseldorf v. 24.11.1999 - 9 K 2985/97 H (L), DStRE 2000, 575 I. Sachverhalt und Entscheidung Die Klin. betrieb einen privaten Paketzustelldienst. Nach den Festste ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2001 . Seite: 156
Zur Frage der Besteuerung der Bonusaktien der Deutschen Telekom AG als Kapitalertrag gemäß §§ 20, 23 EStG. BMF-Schr. v. 6.9.2000 - IV C 3 - S 2256 - 226/00, n.v. Die Empfänger der Bonusaktien aus dem 2. Börsengang der Deutschen Telekom AG müssen diese T-Aktien als Kapitalertrag (§ 20 EStG) in ihrer Einkommensteuererklärung erfassen. Die Behaltefrist endete am 30.8.2000. Mit Ablauf dieser Behaltefrist gelten die ...

Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2001 . Seite: 129
Abs. 5 S. 2 EStG schließt die Inanspruchnahme der degressiven AfA durch den Erst- oder Zweiterwerber eines Gebäudes nicht aus, auch wenn der Hersteller oder der Ersterwerber bereits im Anschaffungsjahr die degressive AfA beansprucht hat. Lediglich ein gleichzeitiger Abzug der AfA beim Hersteller/Ersterw ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2001 . Seite: 159
Die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils eines Kraftfahrzeuges gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG steht weiter auf dem Prüfstand der Rspr. Bekanntlich hat der III. Senat des BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ermittlung des 1 %igen inländischen Listenpreises als Bemessungsgrundlage für den privaten Nutzungsanteil des PKW erhoben.  Da die Steuerbürger auf ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ausweichen können, verstoße diese Vorschrift nicht gegen das Grundg ...

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