Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
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Jahrgang: 2012 . Seite: 571
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Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG. Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 2.7.2012, BStBl I 2012, 654 I. Vorbemerkung Nach § 8 GewStG sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb bestimmte Beträge wieder hinzuzurechnen, soweit sie bei der Gewinnermittlung abgezogen worden sind. § 8 Nr. 1 GewS ...
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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2008 . Seite: 581
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Darlehen, die Getränkegroßhändlern von Brauereien zur Weitergabe an Gastwirte gewährt werden, sind Dauerschulden, wenn mit den Darlehen eine Getränkebezugsverpflichtung verbunden ist. BFH-Urt. v. 15.5.2008 - IV R 77/05, BFH/NV 2008, 1398 I. Vorbemerkung Nach § 8 Nr. 1 GewStG i.d.F. bis zum 31.12.2007 (im Folgenden: GewStG a.F.) wurden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb die Hälfte der Entgelte für Schulden, die nicht n ...
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Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
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Jahrgang: 2007 . Seite: 427
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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der wegen Überentnahmen nicht abziehbaren Schuldzinsen FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21.12.2006 - 4 K 1577/01, EFG 2007, 706 I. Zur Erinnerung Im AktStR 2006, 1 hatten wir über das BMF-Schr. v. 17.11.2005 zur Behandlung nicht abziehbarer Schuldzinsen wegen Überentnahmen i.S.v. § 4 Abs. 4 a EStG berich ...
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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2006 . Seite: 687
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Eine rückwirkende - erstmalige - Festsetzung der GewSt kommt dann nicht in Betracht, wenn für die Streitjahre bereits eine Außenprüfung durchgeführt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Einordnung der Einkünfte nicht ausdrücklich Gegenstand der Prüfung war. Nds. FG, Beschl. v. 21.8.2006 - 5 K 10096/06, bisher n.v. I. Sachverhalt und Entscheidung 1. Sachverhalt Der Antragsteller (ASt) erzielte in den Streitjahren Einkünfte als ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2005 . Seite: 659
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1. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ist nicht auf Besitzunternehmen i.R.e. Betriebsaufspaltung anzuwenden. Das Besitzunternehmen ist auch mit den Teilen des Gewerbeertrages steuerpflichtig, die es aus der Vermietung von Grundstücken an andere als die Betriebsgesellschaft erzielt hat. Eine Zurechnung einer Befreiung ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2004 . Seite: 577
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Die rückwirkende Anwendung des § 8 Nr. 5 GewStG wird unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft Das FG Berlin hat im Hauptverfahren die Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des § 8 Nr. 5 GewStG für den Veranlagungszeitraum 2001 zu überprüfen. Gewinne aus Gewerbebetrieb zur Ermittlung des Gewerbeertrages, die nach § 8 b Abs. 1 KStG außer Ansatz blieben, sind nach dieser Vorschrift wieder hinzuzurechnen. Im Streitfall hatte allerdings die GmbH für das Kalender ...
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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2001 . Seite: 77
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A. Vorbemerkung Von einer Betriebsaufspaltung spricht man bei einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen einem Besitzunternehmen und einem Betriebsunternehmen. Entscheidend ist dabei, dass beide Unternehmen sachlich und personell miteinander verflochten sind. Nachteile der Betriebsaufspaltung Nachteile der Betriebsaufspaltung Rechtsfolge der Be ...
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Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
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Jahrgang: 2000 . Seite: 89
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A. Vorbemerkungen I. Wortlaut des § 9 Nr. 1 GewStG "Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird gekürzt um 1,2 vom Hundert des Einheitswertswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden Grundbesitzes; maßgebend ist ...
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Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
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Jahrgang: 1999 . Seite: 617
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Ist eine Betriebsaufspaltung wegen fehlender personeller Verflechtung zu verneinen, liegen aber die Voraussetzungen eines ruhenden Gewerbebetriebs vor, gilt der Betrieb erst dann als aufgegeben, wenn eine eindeutige Aufgabeerklärung gegenüber dem FA abgegeben worden ist. BFH v. 11.5.1999 - VIII R 72/96, BB 1999, 1537 Die Klin. (eine GbR) hatte zunächst ein Holzverarbeitungswer ...
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