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Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2013 . Seite: 293
Verzichtet ein Gesellschafter auf eine Forderung an seine GmbH gegen Besserungsschein und veräußert er diese später an den Erwerber des GmbH-Mantels, kann das Wiederaufleben der Forderung in der GmbH als Betriebsausgabe abgezogen werden. BFH-Urt. v. 12.7.2012 - I R 23/11, BFH/NV 2012, 1901 I. Vorbemerkungen 1. Verlustrücktrag, Verlustvortrag und ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2013 . Seite: 303
Tritt nach dem Verkauf einer Forderung mit Besserungsschein zum Verkehrswert der Besserungsfall ein, verwandelt sich der Verkauf nicht in eine freigebige Zuwendung. Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern oder zu den Gesellschaftern einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2013 . Seite: 311
Zur umsatzsteuerlichen Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken. BMF-Schr. v. 20.3.2013 - IV D 2 - S 7100/07/10050-06, BStBl I 2013, 444 I. Vorbemerkung Der ermäßigte USt-Satz bei der Abgabe von Speisen und Geträ ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2013 . Seite: 325
1.Honorarforderungen eines Steuerberaters können als unwesentliche Betriebsgrundlagen bei einer Praxiseinbringung nach § 24 UmwStG zurückbehalten werden. 2.Entnimmt der Steuerpflichtige die zurückbehaltenen Forderungen nicht ausdrücklich in sein Privatvermögen, verbleiben sie in seinem Restbetriebsvermögen. BFH-Urt. v. 4.12.2012 - V ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2013 . Seite: 333
1. Der von der Haftung umfasste Steuerschaden durch die unberechtigte Geltendmachung der Vorsteuerbeträge aus einer Eingangsrechnung wird nicht kompensiert durch Entrichtung der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer durch den Lieferanten. 2. Die dem Neutralitätsprinzip geschuldete Korrekturmöglichkeit bietet das Umsatzsteuergesetz, das ein gesondertes Ver ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2013 . Seite: 345
Notar- und Beratungskosten, die i.R.d. Neuordnung eines Unternehmens insb. bei der Klärung der Betriebsnachfolge bei Familienunternehmen anfallen, sind nach herkömmlicher Rechtsauffassung keine BA. Hintergrund: Vorweggenommene Erbfolgeregelungen betreffen die Vermögenssphäre un ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2013 . Seite: 345
Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung der Notar- und Beratungskosten, die i.R.d. Neuordnung des Unternehmens angefallen sind. Die Kosten in Zusammenhang mit der vorweggenommenen Erbfolge sind als Betriebsausgaben zu berücksichtigen (so z.B. auch Götz, DStR 2006, 545 ff). D ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2013 . Seite: 347
Das GrEStG fingiert in bestimmten Fällen "den Erwerb von Grundvermögen und damit eine GrESt-Pflicht".  Die FinVerw behandelt die zu zahlende GrESt beim Wechsel im Gesellschafterbestand und bei der Anteilsvereinigung als Anschaffungsnebenkosten. Danach ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2013 . Seite: 348
Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung der Aufwendungen für die Grunderwerbsteuer als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe. Sie behandeln die zu zahlende Grunderwerbsteuer beim Wechsel im Gesellschafterbestand und bei der Anteilsvereinigung als Ansc ...

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