AktStR
Vorschriften
Rechtsprechung
Über das AktStR
Heft-Nr.
2 / 2010 (9)
Rubrik
Einspruchsmuster (9)
Rechtsgebiet
ReBe/Mustereinsprüche (9)
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Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008)
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2007 . Seite: 319
A. Vorbemerkung GesetzesbegründungGesetzesbegründung Seit dem 14.6.2007 liegt ein 143 Seiten umfassender Referentenentwurf des BMF für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2008 vor . Zur Begründung wird neben steuerfachlichen Einzelregelungen insb. auf den notwendigen Bürokratieabbau und die Steuerrechtsvereinfachung verwiesen. Gleichwohl werden in den 26 Art. des Gesetzes neben diver ...
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Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung
Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2007 . Seite: 335
A. Vorbemerkung Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Stpfl. am Beschäftigungsort wohnt und außerhalb dieses Beschäftigungsortes einen eigenen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen bildet . Die rechtlichen Grundlagen sind in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG geregelt. Die Vorschrift hat z.Zt. folgenden Wortlaut: § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbu ...
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Zivilrechtliche Formerfordernisse bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2007 . Seite: 353
A. Vorbemerkungen vermutete Interessenkollision bei Angehörigenvermutete Interessenkollision bei Angehörigen Die Übertragung von Einkunftsquellen auf Angehörige eröffnet erhebliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Die steuerliche Wirksamkeit von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen beschäftigt die Rspr. daher seit Jahrzehnten. Zwischen fremden Dritten fü ...
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Keine Vermeidung der 1 %-Regelung durch Vereinbarung eines Nutzungsentgelts
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2007 . Seite: 389
Bei der 1 v.H. - Regelung zur Ermittlung der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs handelt es sich um eine zwingende Bewertungsregelung, die nicht durch die Zahlung eines Nutzungsentgelts vermieden werden kann. Die gezahlten Nutzungsvergütungen sind allerdings in Abzug zu bringen. BFH-Urt. v. 7.11.2006 - VI R 95/04, BStBl II 2007, 269 I. Zur Erinnerung Wir hatt ...
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Avalkredit kein Darlehen i.S.d. § 10 Abs. 2 S. 2 EStG
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2007 . Seite: 393
1. Ein Avalkredit ist kein Darlehen i.S.d. § 10 Abs. 2 S. 2 EStG 2. Wird ein Avalkredit durch Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung besichert, so führt das nicht zur Steuerpflicht der Zinsen aus der Lebensversicherung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. BFH-Urt. v. 27.3.2007 - VIII R 27/05, BFH/NV 2007, 1404 I. Zur Erinnerung In AktStR 2004, 627 und 2006, 111 hatten wir über die neue BFH-Rspr. betr. den Eins ...
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Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Entfernungspauschale - Aussetzung der Vollziehung
AktStR: Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover, 2007 S. 397: Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Entfernungspauschale - Aussetzung der Vollziehung Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Entfernungspauschale - Aussetzung der Vollziehung Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover Jahrgang: 2007 . Seite: 397 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2007) - Aussetzung der Vollziehung. BMF-Schr. v. 4.5.2007 - IV A 7 - S 0623/07/0002, BStBl I 2007, 472 I. Zur Erinnerung Seit dem 1.1.2007 sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebs-/Arbeitsstätte grds. nicht mehr als WK/BA abziehbar. Lediglich die sog. Fernpendler können ab dem 21. Entfernungskilometer 0,30 EUR "wie" WK/BA abziehen. Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung das " Werkstorprinzip" umzusetzen versucht. Danach wird erst die Arbeitsstätte der beruflichen Sphäre zugeordnet, das Wohnen und damit auch der Weg zur Arbeitsstätte ist hingegen privat veranlasst. In AktStR 2007 hatten wir über eine Reihe von finanzgerichtlichen Entscheidungen berichtet, die sich mit verfassungsrechtlichen Zweifeln der Kürzung auseinandersetzten. Das Nds. FG und das FG des Saarlandes haben in der Kürzung einen Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit gesehen und das BVerfG angerufen . Das "Werkstorprinzip" führe zu einer Verletzung des subjektiven und objektiven Nettoprinzips. Demgegenüber haben das FG Baden-Württemberg und zwischenzeitlich auch das FG Köln die Auffassung vertreten, die Kürzung der Entfernungspauschale sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden: Dem Gesetzgeber stehe bei der Regelung einer Subvention ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Die gekürzte Entfernungspauschale subventioniere Fernpendler durch eine "Härteregelung" . Unabhängig von diesen Verfahren beantragten viele Stpfl. zwischenzeitlich zusätzlich Aussetzung der Vollziehung (AdV). Damit begehrten sie die - vorläufige - Eintragung eines Freibetrages auf der LSt-Karte in Höhe der ungekürzten Pauschale. Einem solchen Antrag gab das Nds. FG statt. Es verpflichtete das FA, den Freibetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch für die ersten 20 Entfernungskilometer auf der LSt-Karte des Stpfl. vorläufig einzutragen . Da die FÄ offenbar derzeit mit entsprechenden Anträgen "überschwemmt" werden, war es nur eine Frage der Zeit, wann eine Stellungnahme des BMF zur Behandlung von AdV-Anträgen erfolgen würde. Das entsprechende BMF-Schr. v. 4.5.2007 liegt nunmehr vor. II. BMF-Schreiben vom 4.5.2007 Das BMF ist der Meinung, dass die Neuregelung zur Entfernungspauschale nicht gegen das Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit verstoße. Weder das objektive noch das subjektive Nettoprinzip sei verletzt. Aus diesem Grund seien im Rechtsbehelfsverfahren Anträge auf AdV abzulehnen. Folgende Anträge sind betroffen: Eintragung eines Freibetrags auf der LSt-Karte Anträge auf die ungekürzte Entfernungspauschale bei den ESt-Vz Anträge auf Berücksichtigung der ungekürzten Entfernungspauschale in künftig ergehenden ESt-Bescheiden ab VZ 2007 1. Keine ernstlichen Zweifel Das BMF hat keine ernstlichen Zweifel i.S.d. § 361 Abs. 2 S. 2 AO bzw. § 69 Abs. 2 S. 2 FGO an der Rechtmäßigkeit der gekürzten Entfernungspauschale. a) Objektives Nettoprinzip Da der Gesetzgeber durch die Neuregelung zum 1.1.2007 das "Werkstorprinzip" eingeführt habe, seien die mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verbundenen Aufwendungen ausschließlich der Privatsphäre zugeordnet worden. Damit seien sie dem Anwendungsbereich des objektiven Nettoprinzips entzogen. Der Gesetzgeber habe bei Einführung des "Werkstorprinzips" von seinem weiten Gestaltungsspielraum Gebrauch gemacht, den ihm das BVerfG in seiner Grundsatzentscheidung zur doppelten Haushaltsführung ausdrücklich eingeräumt habe . b) Subjektives Nettoprinzip Die verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Existenzminimums sei nicht verletzt. Das BVerfG habe sich allerdings bislang noch nicht abschließend zu der Frage geäußert, wie weit über den Schutz des Existenzminimums hinaus private Aufwendungen von Verfassungs wegen einkommensmindernd zu berücksichtigen seien. Jedenfalls könne der vom BVerfG geprägte Begriff der "verfassungsrechtlichen Zwangsläufigkeit" nicht mit dem einfachgesetzlichen Begriff der steuerlichen Zwangsläufigkeit gleichgesetzt werden. Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seien aber nicht im verfassungsrechtlichen Sinne zwangsläufig: Die Wahl eines bestimmten Wohnorts sei eine freie Entscheidung des Stpfl., die er in Ausübung seiner grundrechtlich geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit treffe. Allerdings habe sich der Gesetzgeber veranlasst gesehen, im Wege einer "Härtefallregelung" den Abzug der Pauschale ab dem 21. Entfernungskilometer weiter zuzulassen. Diese Grundentscheidung des Gesetzgebers sei gerade auch im "Lichte der Grundrechte" erfolgt. 2. Interesse an geordneter Haushaltsführung Abschließend weist das BMF darauf hin, dass selbst bei Vorliegen ernstlicher Zweifel i.S.d. § 361 Abs. 2 S. 2 AO eine AdV abzulehnen wäre. In diesem Fall sei nämlich das Interesse an einer geordneten Haushaltsführung höher zu bewerten als das Interesse der Antragsteller an der gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Anwendung einer formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Rechtsnorm . III. Anmerkung Die Entscheidung der FinVerw war zu erwarten. Dass sie allerdings derart ausführlich ausgefallen ist überrascht. Das BMF hat sich sehr umfassend mit den Fragestellungen rund um einen denkbaren Verstoß gegen das objektive und subjektive Nettoprinzip auseinandergesetzt. Die Ausführungen des BMF zur "verfassungsrechtlichen Zwangsläufigkeit" lassen erkennen, dass auch die FinVerw derzeit nicht in der Lage ist, diesen Begriff näher zu definieren. Entscheidend wird also sein, wie sich das BVerfG hierzu i.R.d. Vorlagebeschlüsse des Nds. FG und des FG des Saarlandes äußert. Angesichts der haushalterischen Auswirkungen einer flächendeckenden Gewährung von AdV fehlte dem BMF wohl der Mut für einen anderen Weg. Für die Verfahren zur AdV wird zunächst wichtig sein, wie die Entscheidung des BFH über das Beschwerdeverfahren VI B 42/07 gegen die Entscheidung des Nds.FG ausgeht. Eine für die Stpfl. positive Entscheidung liegt i.R.d. Möglichen. Grune, AktStR 2007, 266 Nds. FG, Beschl. v. 27.2.2007 - 8 K 549/06, EFG 2007, 690; FG des Saarlandes, Beschl. v. 22.3.2007 - 2 K 2442/06, EFG 2007, 853; die Verfahren sind unter den Az 2 BvL 1/07 und 2 BvL 2/07 beim BVerfG anhängig. FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid v. 7.3.2007 - 13 K 283/06, DStRE 2007, 538; FG Köln, Urt. v. 29.3.2007 - 10 K 274/07, juris; gegen beide Entscheidungen wurde NZB eingelegt. Diese sind beim BFH unter den Az VI B 17/07 (FG Ba-Wü) bzw. VI B 57/07 (FG Köln) anhängig. Nds. FG, Beschl. v. 2.3.2007 - 7 V 21/07, EFG 2007, 773; das FG hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Beschwerde zum BFH zugelassen, anhängig unter Az VI B 42/07. Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 4.12.2002 - 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00, BStBl II 2003, 534 BVerfG, Beschl. v. 4.12.2002 - 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00, BStBl II 2003, 534 Hinweis auf BFH-Beschl. v. 20.7.1990 - III B 144/89, BFH/NV 1990, 774
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