Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2012 . Seite: 501
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Teilwertabschreibungen auf im BV gehaltene Gesellschafterdarlehen unterliegen - unabhängig von der Frage der Fremdüblichkeit der Darlehensüberlassung und einer etwaigen Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis - mangels wirtschaftlichen Zusammenhangs mit nach § 3 Nr. 40 EStG hälftig steuerbefreiten Beteiligungserträgen nicht dem Abzugsverbo ...
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Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
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Jahrgang: 2012 . Seite: 511
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Eine als Großbetrieb i.S.v. § 3 BpO 2000 eingestufte Kapitalgesellschaft kann in der Steuerbilanz Rückstellungen für die im Zusammenhang mit einer Außenprüfung bestehenden Mitwirkungspflichten gem. § 200 AO auch vor Erlass einer Prüfungsanordnung bilden. BFH-Urt. v. 6.6.2012 - I R 99/10, BFH/NV 2012, 1715 I. Vorbemerkungen 1. Rückstellungen in der Handelsbilanz Sowohl das Imparität ...
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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2012 . Seite: 523
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1. Der Nachweis der Investitionsabsicht i.S.d. § 7 g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG setzt bei noch in Gründung befindlichen Betrieben nicht zwingend eine verbindliche Bestellung des anzuschaffenden WG noch im Wj der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags voraus. 2. Die von der Rspr. entwickelten Grundsätze über den Finanzierungszusammenhang stehen der Gewä ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2012 . Seite: 531
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Eine steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung kann vorliegen, wenn ein Steuerberater eine Beratungspraxis veräußert, die er (neben anderen Praxen) als völlig selbständigen Betrieb erworben und bis zu ihrer Veräußerung im Wesentlichen unverändert fortgeführt hat. BFH-Urt. v. 26.6.2012 - VIII R 22/09, DStR 2012, 1850 I. Vorbemerkung 1. Praxis- und Teilpraxisveräußerung Gem. § 18 Abs. 3 S. 1 EStG gehört zu ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2012 . Seite: 543
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Schuldzinsen für die Finanzierung von AK eines zur Erzielung von Einkünften aus VuV genutzten Wohngrundstücks, können auch nach einer gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung der Immobilie weiter als (nachträgliche) WK abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können. BFH-Urt. v. 20.6.2012 - IX R 67/10, BFH/NV 2012, 1697 I. Vorbemerkun ...
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