AktStR: Redaktion AktStR, 2024 S. 729: Verträge zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Verträge zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Redaktion AktStR Jahrgang: 2024 . Seite: 729 Zur PDF-Fassung dieses Beitrages. Sind die für Verträge zwischen nahen Angehörigen geltenden Grund-sätze des Fremdvergleichs auch auf Verträge zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anzuwenden? Gericht: BFH Aktenzeichen: X R 5/24 Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 16.3.2023 - 2 K 385/18, n.v. Einkommensteuerbescheid … vom … für Frau/Herrn … St.-Nr.: … / hier: Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - § 4 Abs. 4 EStG Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den o.g. Bescheid lege ich hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein und beantrage im Namen und in Vollmacht des Einspruchsführers, den mit der Partnerin der nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschlossenen Vertrag steuerlich anzuerkennen und die daraus zu leistenden Beträge steuermindernd als Betriebsausgaben anzuerkennen. Begründung Der angefochtene Einkommensteuerbescheid ist rechtswidrig und verletzt den Einspruchsführer in seinen Rechten. Zu Unrecht stützen Sie sich im Rahmen der Beurteilung der steuerlichen Anerkennung des streitbefangenen Vertrags mit der Partnerin des Einspruchsführers auf die Grundsätze zur Anerkennung von Angehörigenverträge. Diese Grundsätze gelten ausschließlich für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Geschwister oder Verschwägerte. Eine steuerlich nachteilige Ausweitung der Anwendung dieser Grundsätze auf nahestehende Personen, insbesondere auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist weder geboten noch zulässig. Die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen, insbesondere der Fremdvergleich, sind auf Arbeitsverhältnisse zwischen fremden Dritten nicht anzuwenden (vgl. BFH-Urt. v. 14.4.1988 - IV R 225/85, BStBl II 1988, 670). Dies gilt auch, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein gewisses Näheverhältnis wie bei Partnern einer Lebensgemeinschaft besteht (vgl. hierzu insb.: Nds. FG, Urt. v. 16.11.2016 - 9 K 316/15, EFG 2017, 482). Da die streitentscheidende Rechtsfrage aktuell Gegenstand eines beim BFH unter dem Az X R 5/24 geführten Revisionsverfahrens ist (Zulassung durch BFH; Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 16.3.2023 - 2 K 385/18), gehe ich davon aus, dass das Einspruchsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch den BFH zwangsweise ruht (§ 363 Abs. 2 S. 2 AO). Mit freundlichen Grüßen Steuerberater/-in
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2006 . Seite: 215
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A. Vorbemerkungen I. Allgemeines Entnahme bei Unternehmern/ SelbstständigenEntnahme bei Unternehmern/ Selbstständigen Die steuerliche Behandlung der privaten Nutzung betrieblicher Kfz war seit jeher Stein des Anstoßes zwischen Stpfl. und FinVerw und gibt oftmals Anlass zu Rechtsstreitigkeiten. Bei Unternehmern und Selbstständigen ist dieser Vorteil gemäß § 6 Abs ...
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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2006 . Seite: 233
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A. Vorbemerkungen I. Ertragsanteilsbesteuerung nach alten Recht Mit dem am 1.1.2005 in Kraft getretenen AltEinkG ist der Gesetzgeber der Aufforderung des BVerfG in seinem Urteil vom 6.3.2002 nachgekommen, die Besteuerung von Renten und Pensionen im EStG neu zu regeln. Nach der bis einschl. 2004 geltenden Gesetzesfa ...
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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2006 . Seite: 255
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A. Vorbemerkung Maßnahmen gegen den USt-BetrugMaßnahmen gegen den USt-Betrug Durch den Aufbau von Lieferketten über die EU-Grenzen hinweg gelangen kriminelle Unternehmen immer öfter in den Genuss des Vorsteuerabzugs. Gleichzeitig wird die in Lieferketten entstehende USt oftmals nicht angemeldet bzw. entrichte ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2006 . Seite: 275
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1. Bei der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist die Höhe der als dauernde Last gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 a S. 1 EStG abziehbaren Versorgungsleistungen durch die nach der Prognose im Zeitpunkt der Übergabe erzielbaren Nettoerträge begrenzt. Einigen sich die Vertragsbeteiligten auf eine in Anbetracht des gestiegenen Versorgungsbedürfnisses - hi ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2006 . Seite: 282
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1. Die Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers gehörenden Grundstücks ist auch dann nicht nach den §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt, wenn sie mit der Betriebsaufgabe zusammentrifft und hiermit zugleich eine zunächst bestehende Bebauungsabsicht aufgegeben wird. 2. Die vorstehenden Grundsätze gelten auch dann, wenn das Betriebsvermögen einer den gewerblichen Grundstückshandel betreibenden Personengesellschaft - mit Ausnahme ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2006 . Seite: 286
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Überlässt ein Einzelgewerbetreibender eine wesentliche Betriebsgrundlage einer Personengese ...
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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2006 . Seite: 291
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Die Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG i.d.F. ab 1999 ist verfassungsgemäß. BFH-Urt. v. 29.11.2004 - IX R 49/04, BStBl II 2006, 178 I. Zur Erinnerung Wir hatten in AktStR 2004 das Urt. des BVerfG v. 9.3.2004 rezensiert, in dem das BVerfG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für 1997 und 1998 gelten ...
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