Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2005 . Seite: 541
|
A. Vorbemerkung I. Ansparabschreibung, § 7 g Abs. 3 EStG InvestitionsförderungInvestitionsförderung Seit dem VZ 1995 können Unternehmer, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte im Vorgriff auf künftige Investitionen eine sog. Ansparrücklage bilden. Hierdurch werden spätere Abschreibungen in ihrer Aufwandswirkung vorgezogen, es kommt also zu einer befristeten Kreditierung der Steuersch ...
|