H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2008 . Seite: 619
|
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer Seit 2007 sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann als BA/WK abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen/beruflichen Tätigkeit darstellt. Durch diese Einschränkung verstößt der Gesetzgeber möglicherweise gegen das objektive Nettoprinzip, wonach berufsbedingte Aufwendungen stets abzugsfähig sein müssen. Bei Aufwendungen, die für einen Stpfl zur ...
|
|
H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2008 . Seite: 620
|
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer. Durch das Abzugsverbot dieser Aufwendungen verstößt der Gesetzgeber gegen das objektive Nettoprinzip, wonach berufsbedingte Aufwendungen stets abzugsfähig sein müssen. Der Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip kann auch nicht dadurch gerech ...
|
|
H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2008 . Seite: 621
|
Steuerabzug von Bauleistungen - Haftung Für bestimmte Bauleistungen hat der Gesetzgeber in den §§ 48 ff. EStG seit dem 1.1.2002 den sog. Steuerabzug für Bauleistungen eingeführt. Für einen nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag haftet der Leistungsempfänger nach § 48 a Abs. 3 EStG. Das FG Berlin-Brandenburg hat jetzt einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) in einem Fall stattgegeben, in dem die Freistellungsbescheinigu ...
|
|
|
|
|