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Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 327
A. Vorbemerkungen Der BFH hat in mehreren Urteilen zu § 17 EStG seine Rechtsauffassung präzisiert und ergänzt. Zwei Urteile befassen sich mit Fragen des Zusammenspiels von wesentlicher Beteiligung und 5-Jahres-Zeitraum. Zwei weitere Urte ...

Karl Friedrich Wendt, Ministerialdirigent a.D., Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 373
A. Vorbemerkung Private Schuldzinsen können seit 1974 nicht mehr als SA berücksichtigt werden (wegen der damit verbundenen Verfassungsfrage s. BMF BStBl I 1997, 858). Zinszahlungen sind deshalb einkommensteuerlich n ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 391
A. Vorbemerkung Vorlagebeschluß des X. Senats zur 3-Objekt-GrenzeVorlagebeschluß des X. Senats zur 3-Objekt-Grenze Im AktStR 1998, 251 hatten wir über den Vorlagebeschluß an den Großen Senat des BFH berichtet. Der X. Senat (BFH BB 1998, 517) vertritt darin die Auffassung, daß auch bei der Errichtung von Wohnobjekten die 3-Objekt-Grenze nicht mehr gelten soll, wenn die Wohnungen zuvor errichte ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 399
A. Vorbemerkungen I. Termingeschäfte Termingeschäfte sind Börsengeschäfte, bei denen nicht die Verschaffung bestimmter Wertpapiere oder Waren, sondern die Ausnutzung von Kursschwankungen im Vordergrund steht. Den Vertragspartnern kommt es mithin lediglich auf die Differenz zwischen Geschäft und Gegengeschäft an.  II. Zuordnung zum BV Zuordnungsprobleme bei branchenuntypischen TermingeschäftenZuordnungsprobleme b ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 435
Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte einer KG und der Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15 a Abs. 4 EStG handelt es sich um zwei Verwaltungsakte. BFH v. 23.2.1999 - VIII R 29/98, DStR 1999, 893 I. Zur Erinnerung In AktStR 2/99 hatten wir die Entsch ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 437
I. Neufassung des § 50 a Abs. 7 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 Im AktStR, Special, Bd. 2  hatten wir über die Änderung des § 50 a Abs. 7 EStG durch das StEntlG berichtet. Die Vorschrift hat nunmehr folgende Fassung: § 50 a Abs. 7 EStG "(7) Der Schuldner einer Vergütung für die Herstellung eines Werks im Inland hat für Rechnung des im Ausland ansässigen G ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 459
Eine ETW ist auch dann mit Bezugsfertigkeit i.S.d § 7 Abs. 5, 5a EStG "fertiggestellt", wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein bürgerlich-rechtliches Wohneigentum begründet und die Teilungserklärung noch nicht abgegeben worden ist. BFH v. 26.1.1999 - IX R 53/96, DStR 1999, 892 Der Kl. hatte mit notariellem Kaufvertrag vom 29.01.1992 eine bereits Ende 1991 fertiggestellte ETW erworben. Der Verkäufer hatte zum gleichen Zeitpunkt (29.1.1992) eine ...

AktStR: Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover, 1999 S. 461: Keine Betriebszerschlagung bei Übergang von Stückländereien auf weichende Erben Keine Betriebszerschlagung bei Übergang von Stückländereien auf weichende Erben Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover Jahrgang: 1999 . Seite: 461 Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb wird nicht zerschlagen, wenn die Hofstelle auf den Hoferben übergeht, aber der testamentarische Alleinerbe Stückländereien in beträchtlichem Umfang bewirtschaften kann. BFH v. 18.3.1999 - IV R 65/98, DStR 1999, 927 Ein Landwirtsehepaar hatte zwei Adoptivsöhne. Der eine erbte nach dem Tode des Vaters in 1971 dessen Hof zur Größe von 66 ha. Die Mutter M bewirtschaftete den Hof aufgrund eines ihr bis zum 25. Lebensjahr des Hoferben zustehenden Verwaltungs- und Nutznießungsrechts gem. § 14 HöfeO zunächst selbst. In der Folgezeit erwarb sie diverse Stückländereien zur Größe von 32 ha, die sie von der übernommenen Hofstelle aus mitbewirtschaftete. Kurz vor ihrem Tode in 1978 verpachtete sie die gesamte Bewirtschaftungseinheit (bestehend aus dem von ihr verwalteten Hof und den ihr gehörenden Stückländereien) an den leiblichen Vater des Hoferben. Der Kl. (und andere Adoptivsohn) veräußerte als testamentarischer Alleinerbe der S in 1983 einen Großteil der ererbten Stückländereien. Das FA sah hierin eine Gewinnrealisierung und erfaßte die erzielten Erlöse i. H. v. rd. 1,04 Mio. DM bei den Einkünften aus LuF. Mit dem Einspruch machte der Kl. erfolglos geltend, die Grundstücke seien mit dem Tod der S PV geworden. Die Klage hatte Erfolg. Der BFH hob das FG-Urteil auf. Durch den Tod der S in 1978 sei der von ihr unterhaltene Betrieb nicht zerschlagen, sondern nur geteilt worden. Einerseits habe der Hoferbe mit dem Tode der S selbst die Früchte aus dem ihm bereits seit 1971 gehörenden 66 ha großen Hof ziehen können. Andererseits habe der Kl. den 32 ha großen Restbetrieb der S geerbt. Da die S ihre Landwirtschaft auf der Grundlage ihres Verwaltungs- und Nutznießungsrechtes an dem Hof des Hoferben und des hinzuerworbenen Eigenlands betrieben und dann als Verpachtungsbetrieb fortgeführt habe, sei eine identitätswahrende Fortführung des Betriebes durch den Kl. möglich gewesen. Er habe die eingestellte Selbstbewirtschaftung - wenn auch auf verkleinerter Grundlage - mit Hilfe von Maschinenringen und Lohnarbeit wiederaufnehmen können. Hierzu habe es der Hofstelle nicht bedurft. Wie die sog. Stückländereien zeigten, kenne das Steuerrecht schon immer ldw. Betriebe ohne Hofstelle. Da die Stückländereien somit weder durch die Verpachtung noch durch den Tod der S ihre Eigenschaft als BV verloren hatten, führte deren Veräußerung zu einer entsprechenden Gewinnrealisierung.

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 463
Im Falle der Geltendmachung des WK-Pauschbetrages des § 9 a S. 1 Nr. 2 EStG gehören nicht nur die Kaltmieten, sondern auch die vereinnahmten Mietnebenkosten zu den Einnahmen aus VuV. Nds. FG v. 22.7.1998 - III 347/97, DStRE 1999, 421 (Rev. beim BFH, Az.: IX R 69/98) Zur Erinnerung: Der (inzwischen wieder aufgehobene) § 9 a S. 1 Nr. 2 EStG sah einen WK-P ...

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