Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2007 . Seite: 655
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Art. 3 Abs. 1 und 3 sowie Art. 14 Abs. 1 GG gebieten es nicht, eingetragene Lebenspartner erbschaftsteuerrechtlich in dieselbe Steuerklasse einzuordnen und ihnen dieselben Freibeträge zu gewähren wie Ehegatten. BFH-Beschl. v. 20.6.2007 - II R 56/05, BStBl II 2007, 649 I. Sachverhalt und Entscheidung 1. Sachverhalt Die Klin. ist Alleinerbin der verstorbenen S, ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2007 . Seite: 659
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Versagung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende mit minderjährigen und volljährigen Kindern Der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 eingeführte § 24 b EStG sieht für alleinstehende Stpfl. einen Entlastungsbetrag i.H.v. 1.308 EUR vor, "wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zusteht". Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des alleinstehenden Stpfl. ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2007 . Seite: 662
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Versagung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende mit minderjährigen und volljährigen Kindern Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtanerkennung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nach § 24 b EStG. Zwar hat das Finanzgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 4.11.2006 (1 K 240/05) entschieden, dass die Begrenzung der Entlastungsunschädlichkeit auf Haushaltsgemeinschaften des Steuerpflichtigen nur mit bestimmten erwachsenen Kindern keinen Verstoß gegen A ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2007 . Seite: 663
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Keine Minderung der Einkünfte und Bezüge des Kindes um die einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag? Gem § 32 Abs. 4 S. 2 EStG wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, nicht mehr als 7.680 EUR im Kalenderjahr betragen, sog. Jahresgrenzbetrag. Das BVerfG hatte mit Beschl. v. 11.1.2005 entschieden, dass die Einkünfte des Kindes um ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2007 . Seite: 664
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Keine Minderung der Einkünfte und Bezüge des Kindes um die einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag? Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung der um die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer zu ermäßigenden Einkünfte. Das Kind überschreitet unter Berücksichtigung dieser Beträge nicht den Jahresgrenzbetrag. Das Finanzgericht des Landes Brandenburg hat mit Urteil vom 9.3.2006 (6 K 2092/01) entschieden, dass die Einkün ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2007 . Seite: 665
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Keine Zugehörigkeit von Einkommensteuererstattungsansprüchen des Todesjahres zum steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 ErbStG Gem. § 38 AO entstehen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Nach § 36 Abs. 1 EStG entsteht die ESt, soweit nichts anderes im EStG bestimmt ist, mit Ablauf des VZ. Seit der Aufhebung des § 25 Abs. 2 EStG durch das JStG 1996 vom 11.10.1995 enthält das EStG keine ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2007 . Seite: 667
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Keine Zugehörigkeit von Einkommensteuererstattungsansprüchen des Todesjahres zum steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 ErbStG Der Einspruch richtet sich gegen die Berücksichtigung des Einkommensteuererstattungsanspruchs des Veranlagungsjahrs .... i.H.v. .... EUR als steuerpflichtigen Erwerb gem. § 10 ErbStG. Das Finanzgericht Münster hat in seiner Entscheidung vom 19.4.2007 (3 K 2939/05 Erb) festgestellt, dass Steuererstattungsansprüche, die die Einkommensteuer des Todesjahres ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2007 . Seite: 319
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A. Vorbemerkung GesetzesbegründungGesetzesbegründung Seit dem 14.6.2007 liegt ein 143 Seiten umfassender Referentenentwurf des BMF für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2008 vor . Zur Begründung wird neben steuerfachlichen Einzelregelungen insb. auf den notwendigen Bürokratieabbau und die Steuerrechtsvereinfachung verwiesen. Gleichwohl werden in den 26 Art. des Gesetzes neben diver ...
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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2007 . Seite: 335
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A. Vorbemerkung Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Stpfl. am Beschäftigungsort wohnt und außerhalb dieses Beschäftigungsortes einen eigenen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen bildet . Die rechtlichen Grundlagen sind in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG geregelt. Die Vorschrift hat z.Zt. folgenden Wortlaut: § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbu ...
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