H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 684
Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtanerkennung der Vorsteuer aus folgendem Sachverhalt (individuell ausführen). Aus der Sicht des FA soll der Rechnungsaussteller den Leistungsumfang nicht ordnungsgemäß dargestellt haben, so dass dieser nicht identifiziert werden kann. Dieser Beurteilung können wir uns nicht anschließen (individuell ausführen). Vor dem BFH ist ein ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 685
Bei der GrESt wird eine Zusammenrechnung der Verträge von Grund und Boden und einem Rechtsgeschäft zur Errichtung oder Erweiterung eines Bauwerks nach der hartnäckigen Rspr. des II. Senats des BFH vorgenommen. Die Rspr. spricht von einem "einheitlichen Vertragswerk".  Häufig werd ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 688
Der Einspruch richtet sich gegen die Korrektur des GrESt-Bescheids vom (individuell einsetzen). Die Voraussetzungen für eine nachträgliche Korrektur der Bemessungsgrundlage für die Gebäudekosten liegen nicht vor. Der zu bescheidende Sachverhalt bedingt eine Zusammenrechnung der Verträge von Grun ...