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AktStR: Redaktion AktStR, 2015 S. 173: Abgrenzung Erhaltungsaufwand/anschaffungsnaher Aufwand Abgrenzung Erhaltungsaufwand/anschaffungsnaher Aufwand Redaktion AktStR Jahrgang: 2015 . Seite: 173 Zur PDF-Fassung dieses Beitrages. Sind Aufwendungen, die aus anderen Gründen (z.B. Standardsprung) bereits als Herstellungskosten i.S.d. § 255 HGB zu klassifizieren sind, in die 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG einzubeziehen? Gericht: BFH Aktenzeichen: IX R 25/14 Vorinstanz: FG München, Urt. v. 25.2.2014 - 6 K 2930/11, Juris Einspruchsmuster Einkommensteuerbescheid ... vom ... für Herrn/Frau ... St.-Nr.: .../hier: Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei Gebäuden - § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den oben genannten Bescheid lege ich hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein und beantrage im Namen und in Vollmacht des Einspruchsführers, die streitbefangenen Erhaltungsaufwendungen (für den Umbau des Erdgeschosses) als sofort abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen und die Einkommensteuer entsprechend herabzusetzen. Begründung: Der angefochtene Einkommensteuerbescheid ist rechtswidrig und verletzt den Einspruchsführer in seinen Rechten. Der Einspruchsführer hat das bebaute Grundstück ... im Streitjahr für Vermietungszwecke umgestaltet. Unstreitig hat er dabei das 1. OG umfassend umgebaut und insoweit die subjektive Funktionstüchtigkeit des Gebäudes hergestellt. Damit sind diese Umbauaufwendungen unstreitig als Herstellungskosten i.S.d. § 255 Abs. 1 HGB zu qualifizieren. Mangels Substanzmehrung handelt sich bei den Aufwendungen für den Umbau des Erdgeschosses jedoch nicht um originäre Herstellungskosten. Es handelt sich vielmehr um sog. Erhaltungsaufwand. Da diese reinen Erhaltungsaufwendungen isoliert betrachtet lediglich 10 % der Anschaffungskosten des Gebäudes betragen, kommt auch eine Umqualifizierung auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG nicht in Betracht. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung (OFD Frankfurt/M. v. 31.1.2006 - S 2171 a A - 2 - St II 2.04) sind dabei die Aufwendungen, die aus anderen Gründen (z.B. Standardsprung) bereits als Herstellungskosten i.S.d. § 255 HGB zu klassifizieren sind, nicht in die 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG einzubeziehen. Da diese streitentscheidende Rechtsfrage aktuell Gegenstand des beim BFH unter dem Az IX R 25/14 geführten Revisionsverfahrens ist (Zulassung durch BFH; Vorinstanz: FG München, Urt. v. 25.2.2014 - 6 K 2930/11), gehe ich davon aus, dass das Einspruchsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch den BFH zwangsweise ruht (§ 363 Abs. 2 S. 2 AO). Mit freundlichen Grüßen Steuerberater/-in

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Jahrgang: 2015 . Seite: 175
1. Sind in die Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode i.S.d. § 8 Abs. 2 S. 4 EStG ("die gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen") auch die vom Arbeitnehmer geleisteten Zuzahlungen an den Arbeitgeber für die private Nutzung des Firmenwagens einzubeziehen? 2. Sind die Zuzahlungen des Arbeitnehmers, die über dem nach der Fahrt ...

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Jahrgang: 2015 . Seite: 177
Ist § 6 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass die Vorschrift keine Zugehörigkeit des Reinvestitionsguts zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte, sondern einer Betriebsstätte im Unionsgebiet erfordert? Konnte daher der Kläger die in seinem landwirtschaftlichen Betrieb gebilde ...

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Jahrgang: 2015 . Seite: 179
Wie sind u.a. Zahlungen des Arbeitnehmers, die i.R.e. Vergleichs zur Schadenswiedergutmachung an seinen geschädigten Arbeitgeber geleistet wurden, zu qualifizieren, wenn die von dritter Seite erhaltenen Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG in den vorherigen Veranlagungszeiträumen berücksichtigt wurden? Gericht: BFH Aktenzeichen: IX R 26/14 Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.6 ...

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Jahrgang: 2015 . Seite: 181
1. Handelt es sich beim Verzicht auf den Versorgungsausgleich gegen Abfindung gem. § 1587 o BGB um einen veräußerungsähnlichen Vorgang, der nicht der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG unterliegt? 2. Führen Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung nach § 1587 o BGB zu Einkünften nach § 24 Nr. 1 a i.V.m. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. a ...

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Jahrgang: 2015 . Seite: 183
Zeitanteiliger Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der (Wieder-)Heirat bei Wahl der besonderen Veranlagung? Gericht: BFH Aktenzeichen: III R 17/14 Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Urt. v. 5.5.2014 - 6 K 2901/13, EFG 2014, 1395 Einspruchsmuster Einkommensteuerbescheid ... vom ... für Frau ... St.-Nr.: ... / hier: Zeitanteiliger Entlastungsbetrag für Allei ...

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Jahrgang: 2015 . Seite: 185
Sind Aufwendungen für die Reparatur eines PKW-Motors (Laufleistung ca. 76.000 km) i.R.d. außergewöhnlichen Belastungen - über den Ansatz der Kilometerpauschbeträge hinaus - als behinderungsbedingte Fahrtkosten abzugsfähig? Gericht: BFH Aktenzeichen: VI R 60/14 Vorinstanz: Nds. FG, Urt. v. 17.7.2014 - 10 K 323/13, Juris Einspruchsmuster Einkommensteuerbescheid ... vom ...

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Jahrgang: 2015 . Seite: 187
Liegen außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG vor, wenn eine Kassenärztliche Vereinigung aufgrund einer vorausgegangenen rechtlichen Auseinandersetzung Honorare für fünf Jahre in Teilbeträgen über zwei aufeinander folgende Veranlagungszeiträume verteilt nachza ...

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Jahrgang: 2015 . Seite: 189
Dem Europäischen Gerichtshof wird die Frage vorgelegt, ob - und ggfs. unter welchen Bedingungen - einer Rechnungsberichtigung Rückwirkung zukommt. Im Streitfall war die Steuernummer des Leistenden nachträglich ergänzt worden. Gericht: EuGH Aktenzeichen: C-518/14 Vorinstanz: Nds. FG, Beschl. v. 3.7.2014 - 5 K 40/14, DB 2014, 11 Einspruchsmuster Geänderter Umsatzsteuerbescheid ... vom ... für Herrn/Frau ... St.-Nr.: ... / hier: Rückwirkung einer beri ...

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